Die spanische Menschenrechtsgruppe Asociación Liberum hat am 10. Januar 2023 beim Untersuchungsgericht in Madrid Strafanzeige gegen die obersten Verantwortlichen der spanischen Arzneimittelbehörde AEMPS eingereicht.
Fünf Anklagepunkte werden aufgeführt:
- Verstoss gegen Artikel 196 des Strafgesetzbuchs: Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung durch Angehörige der Gesundheitsberufe.
- Verstoss gegen Artikel 361 des Strafgesetzbuchs: Straftat gegen die öffentliche Gesundheit wegen der Herstellung und des Inverkehrbringens von Arzneimitteln, die nicht zugelassen, mangelhaft oder abgelaufen sind.
- Verstoss gegen Artikel 404 des Strafgesetzbuchs wegen Verbrechens gegen die Öffentlichkeit und Verbrechens der Täuschung.
- Verstoss gegen Artikel 413 des Strafgesetzbuchs. Delikt gegen die öffentliche Verwaltung: Untreue bei der Aufbewahrung von Dokumenten und Verletzung von Geheimnissen
- Verstoss gegen Artikel 419 des Strafgesetzbuchs. Delikt gegen die öffentliche Verwaltung: Straftatbestand der Bestechung durch eine Behörde oder eines Beamten zur Ausführung von Handlungen, die im Widerspruch zu den Pflichten ihres Amtes stehen – oder sie veranlassen, ihre Pflichten nicht auszuführen oder unangemessen zu verzögern.
In einem Video zum Thema betont Alexis Aneas, Rechtsanwalt und Sprecher von Asociación Liberum, dass es in Spanien im Laufe des Jahres 2022 laut MoMo-Daten (Mortality Monitoring) fast 40’000 unerwartete Todesfälle gegeben hat. Alle verantwortlichen Institutionen wurden kontaktiert und um eine Erklärung für diese Übersterblichkeit ersucht, niemand reagierte.