Deutschland wird nicht mehr regiert,
es wird verwaltet. So sind es auch Verwaltungsgerichte,
die Maßnahmen durchsetzen, die viele Wählerstimmen
kosten könnten, weil sie unsinnig sind, aber dennoch
politisch gewollt. Letztlich ist es aber doch die
Politik, die die Gesetze geschaffen hat, aufgrund derer
die Gerichte entscheiden.
Für Stickstoffdioxid galt bis
2010 ein europaweiter Stundengrenzwert von 200
Mikrogramm/Kubikmeter für Außenluft, der nicht öfter als
18 Mal/Jahr überschritten werden durfte. Nachdem diese
Stickoxide seit 1990 konstant zurückgegangen sind, auf
weniger als die Hälfte, gab es nach 2004 praktisch keine
Überschreitung dieses Grenzwerts mehr. Das Ziel war
erreicht und die Kommission hätte ihre Arbeit einstellen
können. Wie wir heute sehen können, ging es aber gar nicht
so sehr um reine Luft, sondern um grüne “Ökodiktatur”. So
hat man 2008 mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG den
Grenzwert neu festgelegt auf 40 Mikrogramm/Kubikmeter,
gültig ab 2010. Wie schon für den alten Grenzwert ist man
auch für den neuen jegliche wissenschaftliche Begründung
schuldig geblieben.