25.4.2018
Überwachung
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Sueddeutsche: Ein
Gesetz, das Angst und Schrecken bringt
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Das in Bayern beschlossene
Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz behandelt psychisch kranke
Menschen wie Straftäter. Wer traut sich da noch, mit
Depressionen um Hilfe zu rufen?
Konkret muss die Gefahr gar nicht sein - aber der Polizei
wird es gleichwohl erlaubt, Post sicherzustellen,
Telekommunikation abzuhören, Daten auszulesen, auch aus
der Cloud, verdeckte Ermittler einzusetzen, mit Drohnen zu
filmen; Polizisten dürfen Bodycams einsetzen, selbst in
Wohnungen; sie dürfen in die Genspuren hineinschauen, um
Haar-, Haut- und Augenfarben festzustellen. Jeder, der
einem Polizisten mit Bodycam begegnet, muss künftig damit
rechnen, dass er erfasst und gerastert wird.
Das geplante neue Polizeiaufgabengesetz, das im Mai
verabschiedet werden soll, ist das schärfste,
umfassendste, grundrechtsverbrauchendste Polizeigesetz der
bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Es räumt der Polizei
Rechte in einer Zahl und in einer Eingriffstiefe ein, die
es in dieser Dimension noch nie gegeben hat - und dies
wird auf ein Polizeigesetz draufgesattelt, das erst vor
einem knappen Jahr kräftig ausgeweitet wurde: Damals
wurde, einmalig in der Bundesrepublik, ein zeitlich
unbegrenzter Unterbindungsgewahrsam eingeführt - schon
vorher stand Bayern mit einer bis zu 14-tägigen
Polizeihaft an der Spitze solcher Haftzeiten in
Deutschland. Nun ist aus den 14
Tagen jedenfalls theoretisch eine Unendlichkeitshaft
geworden - für den Unterbindungs- oder Vorbeugegewahrsam,
genannt Polizeihaft, gibt es keine zeitlichen
Grenzen mehr.
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