Startseite
Navigationsseite
Impressum Achtung: Diese Seite verwendet Cookies: weiteres hier
Datenschutzhinweis


vorher
Willkommen zur
DDR 2.0

DDRZweiPunktNull.de

DDR2Punkt0.de
Sehen Sie den Unterschied? Ich langsam nicht mehr!

nachher


Tierpension Wunderlich
Antworten der Politiker und sonstigen Amtsträger

aktualisiert am 22.11.2015


Wenn man sich die Dramen und die Kapitel, die hier auf diesen Seiten Tierpension, behandelt werden, fragen sich unsere Politdarsteller und die daran hängenden Amtspersonen doch allen Ernstes, woher solche Auswüchse wie Jugendkriminalität, Pediga und noch viele weitere Sachen in der Jetztzeit eigentlich herkommen. Die Antwort ist ganz einfach. Sie steht mit großen Lettern an der Wand! Bei so einem Behördenwillkür der in diesem Lande herrscht, angefangen von Politikern, die das eigene Volk Pack nennen bis zu dem kleinsten Schreibtischtäter in einer Schreibstube eines Amtes, der seine Macht mißbraucht, braucht sich keiner zu wundern, daß wir in gar lustige Zeiten rutschen! Die Behörden und Politdarsteller sollten endlich anfangen drastisch bei sich selbst aufzuräumen. Dann hätte der kleine Mann auf der Straße vielleicht wieder Vertrauen in die Obrigkeit! Aber solange nicht Leue wie Heiko Maas hochkant gefeuert werden, kann sich im Vertrauen der Öffentlichkeit auch nichts zum Positiven bewegen!
Ich prophezeihe, eine Partei, die verspricht, innerhalb der Behörden aufzuräumen und die zunehmende massive Inkompetenz zu bekämpfen, wird mit Sicherheit Sieger bei der nächsten Wahl!

hier wird weitgehend kommentarlos der Schriftverkehr mit den Würdenträgern wieder gegeben.
Wertungen ergeben sich hier von selbst.

Stadtrat von Altdorf
Thomas Kramer - CSU


Versendet per eMail am 22.11.2015

Sehr geehrter Herr Kramer,

Ihre Antwort ist sehr enttäuschend. Enttäuschend deswegen, weil Sie offenbar kein Wort von dem ganzen Text verstanden haben auf der Webseite.

Ein Reporter der NN hat sofort verstanden, was da gerade läuft! Leider konnte er in seinem Artikel in der Samstag-Ausgabe nicht so richtig vom Leder ziehen wie ich es mir leisten kann auf der Webseite!

Alleine, daß der letzte Kontrollbericht UNTERSCHLAGEN wurde spricht schon Bände!

Gerichtsprozeße hatten wir schon mehrere! Auch in Ansbach!
Aber von einem fairen Verfahren kann man auf gar keinen Fall reden!

Die Zitierpflicht wurde mehrmals verletzt von Seiten der Behördenvertreter, eigene Gesetze werden gebastelt von Behördenvertretern, und von VERMEINTLICHEN Fehlverhaltens der Verwaltung kommt noch ein VERMEINTLICHES Fehlverhalten der Richter zum Tragen.
Das können wir alles beweisen!

Ein solcher Prozeß schafft keine Klarheit, wenn ein Richter, zum Beispiel namentlich Maurer, ganz offensichtlich befangen ist und sich keinen Deut darum schert, ob es überhaupt Gesetze zu speziellen Fällen gibt.
Ein solcher Prozeß kann keine Klarheit schaffen, wenn von Richtern akzeptiert wird, daß Behördenvertreter nicht einmal in der Lage sind Namen in der richtigen Reihenfolge zu bringen, Datumsangaben um Jahre verwechseln, positive Kontrollberichte einfach unterschlagen und noch einige beweisbare Sachen mehr vorkommen. Oder um es ganz kraß auszudrücken: Ganz offen die Unwahrheit sagen! Und das können wir ebenfalls beweisen!

Die Hunde sollen am folgenden Mittwoch zwangsentfernt werden durch einen miesen Trick von Herrn Bernet.
Da hilft in diesem Fall keinerlei langwierige Verhandlung, die sich MONATE hinziehen wird!

Ich garantiere Ihnen auf jeden Fall eines: Diese Sache wird zu einem regionalen Politikum werden!
Es haben sich schon EINIGE, und ich meine nicht nur ein paar, Leute bei uns gemeldet und fangen ebenfalls das wühlen an!

Aber besten Dank für Ihre Mithilfe
Mit freundlichen Grüßen
Wunderlich

Erhalten am 22.11.2015

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

es kommt seht häufig vor, dass Behörden eine andere Rechtsauslegung vertreten als die betroffene Privatperson oder Unternehmen. Ich selber war über Jahre hinweg, als ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht in Ansbach tätig und konnte mir dort ein Urteil bilden. Aus den Erfahrungen aus der deutschen Geschichte haben die Gründungsväter unserer Republik den Rechtsschutz vor der Verwaltung eingeführt und gesetzlich festgeschrieben. Daher ist es Ihnen heute angenommen, bei vermeintlichem Fehlverhalten von Seiten der Verwaltung, den Rechtsweg beim Verwaltungsgericht einzuschlagen. Ein solcher Prozess wird dann letztendlich Klarheit schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kramer

Gesendet im November 2015

Origenalschreiben siehe Webseite - Grundlose Maßnahmen um Hunde einschläfern zu lassen - bitte um Hilfe









Weiter unten nur der übliche Text um sich alles noch einmal auf der Zunge zergehen zu lassen:

Sie werden auf diesen Seiten Unfassbares in Sachen Behördenwillkür zu lesen bekommen. Um jedem den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist jeder herzlich eingeladen, sich ein Bild vor Ort von den Gegebenheiten zu machen.
Natürlich wäre eine telefonische Absprache vorher ganz nett, weil wir nicht unbedingt früh um zwei Uhr die Besucher da haben möchten.
Erreichbar unter den Telefonnummern und sonstigen Übermittlungsträgern:
09187/7973
09187/9092626
0151/14916952
Fax: 09187/8124
eMail: HerrimHimmel2002@yahoo.de


Wir haben uns für die rückhaltlose Veröffentlichung entschieden, weil wir ja zum Beispiel am Fall Mollath gesehen haben, daß man der Nürnberg Justiz in keiner Weise trauen kann und daß dort ja offensichtlich gerne Rechtsbeugungen getrieben werden. Das Gleiche gilt für den Nürnberger Beamtenapparat in vielen Fällen.

Man sieht anhand der Vorfälle, der maßlosen Übertreibungen und Falschdarstellungen vom Amt, daß hier die reine Willkür geherrscht hat! Man kann letztendlich nur dabei feststellen, daß man, wenn man sich hier in diesem Land zu recht wehrt, sachlich und legal, als Querulant bezeichnet (ist mir in der Anklage bereits passiert!! Also fertig für die Klapse wurde mir damit unterstellt!) und man ganz offen mit Repressalien bedroht wird.
Genau das selbe ist Gustl Mollath ebenfalls passiert. Das scheint bei der Nürnberger Justiz eine vollkommen normale Vorgehensweise zu sein!

Aber was auf gar keinen Fall vergessen werden darf bei der ganzen Geschichte: Auf den folgenden Seiten werden definitiv Beweise gebracht, die eindeutig auf eine Willkür von Amts wegen schließen lassen und ebenfalls auf Amtsmißbrauch! Das sind Offizialdelikte, das heißt, daß die Staatsanwalt sofort bei Kenntnisnahme ein Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten einleiten MUSS! Bis jetzt wurden wir ja nur abgewimmelt unter fadenscheinigen Begründungen! Wenn das nicht geschieht, nennt man das Strafvereitelung von Amts wegen! Übrigens ebenfalls ein Offizialdelikt! Dazu ist noch zu bemerken, daß eine sofortige Maßnahme erforderlich ist, weil die auf diesen Seiten erwähnten eigenen Hunde mit Sicherheit unter Fremdbestallung ein sofortiger Fall zum Einschläfern wären! Das heißt also, daß Gefahr im Verzug ist!


Wir sehen leider in diesem ganzen Verfahren, daß es anscheinend stimmt, was eines der höchsten Gerichte Europas von sich gegeben hat:

·          URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES FÜR MENSCHENRECHTE IN STRASSBOURG:
Az EGMR 75529/01 vom 8.6.2006
Zitat: “… ist die BRD (Bundesrepublik Deutschland) KEIN Rechtsstaat.”

·          Insbesondere wurde festgestellt, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.


Es tauchen natürlich noch einige Vermutungen meinerseits auf, daß die Haupt-Amtsperson langsam einen tierischen (Achtung Wortspiel) Bammel bekommt, weil dieser Person langsam klar werden dürfte, daß mittlerweile die Amtsträger (vom Büroboten bis zum Richter) PRIVAT haften für Ihre Untaten im Amt. Für einige Sachen haben wir nämlich handfeste Beweise (Willkürakte) die vor jedem Europäischen Gerichtshof standhalten. Und dort können diese Personen nämlich zu zivilem Schadenersatz verdonnert werden.

Und das in einer angemessenen Höhe, nicht so wie in Deutschland, wo man sich um ein paar Tausend Euro streitet! Der Beweis dafür wurde schon an diversen anderen Stellen erbracht!

Aber im Großen und Ganzen taucht auch die Frage auf, warum dann so eine MASSE Belobigungsschreiben und Empfehlungsschreiben der Tierpension zugeschickt wurden!
Hier wird von Amts wegen behauptet, daß die ganzen Herrchen und Frauchen anscheinend blind sind!
Diese Belobigungsschreiben wurden von Amts wegen nicht akzeptiert und als nutzlos gewertet! Sie wurden nicht als Beweismittel zugelassen!
Das finde ich jetzt schon etwas seltsam! Könnte es sein, daß eine gewisse Amtsperson eine Art Neid empfindet oder schlicht und einfach Hass?
Jedenfalls kann der geneigte Beobachter anscheinend getrost davon ausgehen, daß hier in diesem Fall ein schwerer Vorwurf in Sachen Willkür vom Amt mehr als gerechtfertigt ist! Was auch aus dem gesamten Kontext dieser Seite klar hervorgeht!

Aber erst von vorn herein ein paar rechtliche Hintergründe wegen der Vollveröffentlichung der Namen der Beteiligten!
Eine, bzw. mehrere Verhandlungen hatten wir bereits, auf die auch hier Bezug genommen wird. Dort dürfen die Namen der Beiteilgten sowieso erwähnt werden, weil sie ja im öffentlichen Interesse sind.

Hier der eine Link zu einem Urteil:
www.juraforum.de/recht-gesetz/presse-hat-auskunftsanspruch-ueber-namen-beteiligter-amtspersonen-im-gerichtsverfahren-493731www.juraforum.de/recht-gesetz/presse-hat-auskunftsanspruch-ueber-namen-beteiligter-amtspersonen-im-gerichtsverfahren-493731
Leipzig (jur). Die Presse kann grundsätzlich Auskunft über die Namen aller amtlichen Personen verlangen, die an einem Gerichtsverfahren mitgewirkt haben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Informationsverlangen nicht „ins Blaue hinein“ erfolgt, sondern vielmehr einen ernsthaften sachlichen Hintergrund hat, urteilte am Mittwoch, 1. Oktober 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 6 C 35.13). Zudem müssen die Namen von Richter, Staatsanwalt und Co. nicht preisgegeben werden, wenn ihnen durch die Namensveröffentlichung „erhebliche Belästigungen“ oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit drohen.

Hier habe ich nebenbei noch einen netten Link gefunden zur Veröffentlichung von Bildern von Polizisten:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/03/28/polizisten-mssen-sich-fotografieren-lassen/
falls diese Seiten nicht mehr funktionieren sollte aus Gründen der Zensur oder was auch immer bitte beim Verlag melden. Wir haben natürlich Sicherheitskopien gemacht für eine Veröffentlichung.









Um diesen ganzen Wahnsinn der Seite am Leben zu erhalten hier der übliche Bettelbrief