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Sehen Sie den Unterschied? Ich langsam nicht mehr!

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Beleidigungsklage gegen mich und dabei auch eine Klage wegen Nötigung
wobei mir dabei immer noch nicht so ganz klar ist, wer hier eigentlich wen genötigt hat
aktualisiert am 23.5.2017



Ich habe es doch tatsächlich gewagt, mich gegen die Obrigkeit aufzulehnen!
Aber wenn ich mir die ganzen Gesetzestexte, Urteile und auch die Meldungen in der Presse ansehe, verstehe ich überhaupt nicht mehr, was die überhaupt wollen! Das wird durchgezogen bis zur letzten Instanz!



Während ich mir hier mir überlege wie ich diese verwirrende (das ist der euphemistische Ausdruck dafür) Justiz klein kriegen kann fällt mir dieser Artikel ins Auge.
Und hier steht genau das was mir und anderen am eigenen Leib passiert ist!
Ich sage nur weisungsgebundene Richter und Staatsanwälte! Durchzogen mit Filz bis zu den kleinen Amtsangestellten!
Das ist schon alleine mit dem Rotationsprinzip begründet. Ein paar Jahre Staatsanwalt sein, dann wieder ein paar Jahre Richter, dann wieder Staatsanwalt.....
Glaubt noch irgendeiner bitte schön, daß unsere Richter in den schwarzen Roben unabhängig sind?
Sie behaupten es! Und ich behaupte: sie lügen!
Auszüge aus dem Text:
Anwalts-Vertreter Schellenberg verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft gemäß der demokratischen Gewaltenteilung zur Exekutive zählt und nicht zur unabhängigen rechtsprechenden Gewalt.
Würde diese Kontrolle wegfallen, drohe eine "nicht zu akzeptierende Demokratielücke".
"Wenn Deutschland jetzt einen EU-Aufnahmeantrag stellen würde, bekäme es aufgrund der auch international umstrittenen Weisungsabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften große Probleme mit Brüssel"
Frank verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass bei bedeutsamen Strafverfahren immer wieder der Verdacht einer politischen Einflussnahme aufkeime.

www.tagesspiegel.de/politik/heiko-maas-und-der-fall-netzpolitik-org-staatsanwaltschaft-prueft-strafvereitelung-im-bundesjustizministerium/12149550.html



Aber hier kam mir der Hammer-Artikel unter die Augen! Geschrieben vom 3.6.2016!
Morddrohungen und Beleidigungen ohne Ende gegen einen Redakteur, der es gewagt hat seine Meinung kund zu tun.
Und ich werde angeklagt, weil ich ein Zitat von Goebbels gebracht habe: Eine Lüge muß nur oft genug wiederholt werden. Dann wird sie geglaubt!
www.compact-online.de/mordaufrufe-gegen-compact-chefredakteur/#comment-156814
Da bin ich mal gespannt was der Richter DAZU sagen wird! Daß dieser Prozeß zum Politikum werden wird, ist hoffentlich jedem klar!



2015/2016 - Fast wäre es eine gute Komödie geworden.
Ein Meisterwerk
https://www.youtube.com/watch?v=bRD2f-mjyNE
Hier ist die NWO. Die von den ganzen Gutmenschen herauf beschworen wird.
Vielleicht denkt endlich mal EINER nach wenn er den Clip sich angesehen hat!
Genau so wird es nämlich enden!
Bitte weiter leiten!
Pflicht für JEDEN - danach seid Ihr alle kuriert vom Genderwahn, von der Zwangs-Gleichstellung und den ganzen Lügen der Eliten
Die Impfpflicht gehört da natürlich ebenfalls dazu genauso wie das Rauchverbot!


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Vorab einige Presseartikel, die ich als Beweise vor Gericht bei der zweiten Instanz gedenke vorzulegen
Hier sind Sachen, die entsprechen meinem Strafmaß überhaupt nicht mehr! Bei mir beantragte die Staatsanwältin 7 Monate, bekommen habe ich knappe Euro 2900,-- Strafe und einen Eintrag in das Führungszeugnis. Wie bitte?
Wo bleibt da bitte die Verhältnismäßigkeit der Mittel?
Übrigens, ich bin mittlerweile bei der Revision und dann beim BGH!


16.8.2016 www.krone.at/nachrichten/asylwerber-droht-polizisten-mit-mord-direkt-am-posten-story-524935
OK, das war in Österreich, aber es kommen wirklich genug Fälle vor in Deutschland, die identisch sind!
Unfassbar: Ein Asylwerber ging auf ein Wachzimmer, um sich über eine Amtshandlung zu beschweren. Dabei rastete er aus, zertrümmerte das Mobiliar und verletzte einen Polizisten. Anschließend bedrohte er die Beamten mit dem Umbringen. Trotzdem wurde der Nigerianer auf freiem Fuß gesetzt

26.8.2016 www.focus.de/politik/deutschland/prozess-in-bruehl-angeklagter-nennt-claudia-roth-ekelhaft-und-hat-eigenwillige-erklaerung_id_5859811.html

In einem Prozess am Brühler Amtsgericht ist ein 41-Jähriger zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte wurde unter anderem für schuldig befunden, die Grünen-Politikerin Claudia Roth als "ekelhaft" beleidigt zu haben. Während der Verhandlung zeigte er keinerlei Reue.

6.8.2016 info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/tuerke-schlaegt-polizisten-fast-tot-kein-haftgrund.html

Mehrfach soll ein wegen schwerer Gewalttaten polizeibekannter türkischer Mitbürger einem Kieler Polizisten ins Gesicht geschlagen haben. Der Polizist hat seither ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Frakturen der Nasen- und Augenhöhle. Aus Sicht des Staatsanwalts ist das inzwischen völlig normal in Deutschland. Haftgründe liegen deshalb noch lange nicht vor.
Also sehe ich das richtig? Man darf einen Beamten fast tot schlagen und das ist weniger schlimm als ein paar deutliche Worte von sich zu geben? Sehe ich das richtig? Das also ist die hochgepriesene Verhältnismäßigkeit der Mittel!


2.8.2016 www.bo.de/lokales/offenburg/mutter-ueber-entscheidung-der-staatsanwaltschaft-entsetzt

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat das Verfahren gegen einen 30-jährigen Flüchtling, der im April im Offenburger Hallenbad mehrere Kinder sexuell motiviert berührt haben soll, eingestellt. Die Mutter, die den Vorfall angezeigt hat, ist über die laxe Justiz »maßlos enttäuscht« und sieht »weiteren Tatbeständen Tür und Tor geöffnet«.

20.7.2016 www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mann-wegen-beleidigung-von-hannelore-kraft-verurteilt-14349449.html

„Korruptes Pack“ und „IQ wie ein Toastbrot“: So hat ein Mann die Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen per E-Mail beleidigt. Dafür muss er jetzt eine Geldstrafe zahlen.
Das Amtsgericht Köln hat einen 53 Jahre alten Mann wegen Beleidigung der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt.

Aha, es ist also billiger die Hannelore Kraft zu beleidigen als jemanden, der anscheinend gar nicht existiert!
Und bei mir verlangt die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe zur Bewährung!

4.7.2016 www.schwaebische.de/region_artikel,-Zwoelfjaehrige-sexuell-missbraucht-_arid,10483105_toid,112.html

Biberach sz Weil er eine Zwölfjährige sexuell missbraucht hat, hat das Amtsgericht Biberach einen 28-Jährigen am Montag zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann hat die Tat komplett gestanden.

1.7.2016 info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/markus-maehler/facebook-zensur-drei-unbedachte-worte-kosten-jetzt-zwei-monatsgehaelter.html

»Große Klappe bei Facebook, ganz klein im Gericht«, so freuen sich Journalisten, wenn andere Journalisten endlich ihre Leser verklagen. Nach dem Urteil muss Mario B. 61 Tagessätze bezahlen, hinzukommen Anwalts- und Gerichtskosten. Ein stolzer Preis für einen Facebook-Kommentar, der aus drei Worten bestand. Inzwischen herrscht im sozialen Netzwerk eben das richtige Maas. Der Politik geht das aber nicht schnell genug: Eine »Online-Stasi« soll kommen.






Dann hätten wir hier noch einige Hämmer in Sachen ECHTEN Beleidigungen durch die Presse, durch Politiker und sonstigen Leuten
Davon wird rein gar nichts geandet!


11.10.2016 www.derwesten.de/staedte/essen/ob-kufen-tadelt-justiz-fuer-abgewiesene-beleidigungsanzeige-id12262617.html Mitarbeiter des Essener Ausländeramtes sind bei Facebook auf vulgärste Weise beleidigt worden. Die Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeige abgewiesen.

5.10.2016 https://www.welt.de/politik/ausland/article158565696/Grosse-Empoerung-ueber-Boehmermann-Entscheidung-in-der-Tuerkei.html
Ein Skandal sei die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann, findet die größte türkische Tageszeitung „Sabah“. „Juristisch falsch“, sagt ein AKP-Abgeordneter und geht von einer Beschwerde aus.

19.8.2016 opposition24.com/merkel-ist-so-schizophren-und-verlogen-wie-die-meisten-deutschen/292657

Das Video veranschaulicht, wie gespalten und widersprüchlich sich die Patientin Merkel verhält. Sie erklärt „Multikulti für total gescheitert“ und im nächsten Atemzug behauptet sie, der Islam gehöre zu Deutschland. Beides zusammen geht nicht. Spätestens nach diesem Auftritt hätte ein Arzt die „Kanzlerin“ per Gutachten in die Psychiatrie einweisen lassen können.
OK, bei diesem Titel muß ich wohl nichts mehr sagen!

17.8.2016 www.spiegel.de/politik/deutschland/sigmar-gabriel-zeigt-rechten-poeblern-den-stinkefinger-a-1108029.html
Erst reagiert Sigmar Gabriel mit einem müden Lächeln auf die rechten Parolen, er winkt ab - und streckt dann seinen rechten Mittelfinger in die Höhe. Schließlich wendet er sich ab. Ein Video dieser Szene, aufgenommen bereits am vergangenen Freitag im niedersächsischen Salzgitter, wurde nun im Internet veröffentlicht.

15.8.2016 info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/peter-bartels/wie-augstein-gegen-das-burka-verbot-kaempft-jens-spahn-cdu-ist-schwul-.html

»Freie Sicht auf freie Bürger!« Bild fordert mal wieder was. Nach langer Zeit. Diesmal das Burka-Verbot. Oh, wird Muttchen Moslem bibbern. Und der Ober-Wählervertreiber der SPD erst, der Stegner Ralf. Von der ewigen grünen Staats-Knete-Kassiererin Claudia ganz zu schweigen. Sie alle werden sich jetzt wahrscheinlich vor Schreck auf den Gebetsteppich werfen und flehen: Allahu akbar, lass diesen Kelch an uns vorüber gehen: Ausgerechnet einer von der CDU führt diese Kutten-Knilche an. Schlimmer: Das Männeken ist auch noch schwul!
DAS BITTE SOLL NICHT EHRABSCHNEIDEND SEIN?

14.8.2016 info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/heinz-wilhelm-bertram/in-thueringen-ist-das-multi-ethnien-irrenhaus-das-merkel-ansteuert-bereits-realitaet.html
Ungeniert bedient sich die Stasi-Stiftung der Dienste von Wesen, die mit menschenverachtenden Parolen um sich schleudern: »Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris, Feuer frei!« hetzte die studierte Polit-Tusse Julia Schramm auf dem Niveau einer zugedröhnten Jugendraumbesucherin. Allen Ernstes!
Schramm deckt mit diesem Aufruf nicht nur den § 189 Strafgesetzbuch – Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener – ab, sondern verherrlicht Gewalt und ruft zu äußerster Gewalt auf.

20.7.2016 www.achgut.com/artikel/kuenast_warnt_vor_polizeigewalt_augstein_pflichtet_bei

https://www.youtube.com/watch?v=jQOLhtdnkKk&feature=youtu.be
Die Polizei nennt Kühast ganz offen eine Klugscheißerin! Wie bitte? Die dürfen das also!


Um 0:22 Uhr griff die "parlamentarische Klugscheißerin" Renate Künast (Zitat Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft) zur Tastatur und stellte einen Polizeieinsatz in Frage, zu dem ihr bis zu diesem Zeitpunkt allenfalls bekannt war, das ein beilschwingender Attentäter in einem Zug in Bayern Menschen schwer verletzt hatte und in der Folge von der Polizei erschossen wurde. Ihr tweet lautet so:

7.7.2016 info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/redaktion/video-pack-ratten-mischpoke-waehlerbeleidigung-erlebt-einen-boom.html

Sie greifen vereinzelt sogar auf Vokabular von Josef Goebbels zurück. Das belegt einmal mehr, dass die politische Kaste den Bezug zur Realität verloren hat und das Wahlvolk verachtet. So sieht Demokratie im Niedergang aus. Bestsellerautor Udo Ulfkotte hat mit einem Beitrag auf Kopp Online zu diesem Thema hohe Wellen geschlagen. Dieses Video illustriert seinen Beitrag.







Aber der Gerechtigkeit zuliebe führe ich hier noch zwei Netzfundsachen auf wie teuer Beleidigungen werden können! Aber aufpassen, die Urteile müssen natürlich unterschrieben sein vom Richter!


Netzfundsache www.juraforum.de/ratgeber/ordnungswidrigkeiten/was-kostet-eine-beamtenbeleidigung
Wer einen Amtsträger beleidigt, begeht eine Beamtenbeleidigung – so ist die allgemeine Auffassung, und diese ist auch korrekt. Eine explizite gesetzliche Definition für die Beamtenbeleidigung existiert jedoch nicht. Vielmehr wird sie als eine Beleidigung gemäß § 185 StGB angesehen und auch so gesetzlich geregelt: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Netzfundsache www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-der-polizei/beamtenbeleidigung-wie-teuer-wird-es.html
Mittelfinger und Tränengaseinsatz 4750 €
Beschimpfung und Ohrfeige 6000 €

Netzfundsache www.minilex.de/a/ab-wann-ist-eine-beleidigung-strafbar
Aber hier wird es interessent:
Die Tatsachen sind hierbei äußere wie innere Vorgänge, welche dem Beweis unterliegen können, wie beispielsweise „der A hat mein Fahrrad gestohlen“. Kann man dies dem A dann auch nachweisen, so stellt diese Aussage eine Tatsache dar. Ist eine Äußerung nun eine Tatsachenbehauptung, so kommt der Tatbestand der Verleumdung und der üblen Nachrede in Betracht
Und hier kommt der Punkt, der bei der ersten Instanz sträflich verlachlässigt wurde bei mir! Ich kann beweisen, daß die angebliche Amtsperson Bernet zwischen grob fahrlässig und strafbar gehandelt hat! Somit sind meine Behauptungen wie Willkür im Amt und Despotentum KEINE Beleidigung sondern eine Tatsache!




Mir wurde auch zur Last gelegt, daß ich angeblich Nazi-Vergleiche gemacht hätte und das wurde mir rein gar nicht verziehen!
Nur stehen da einige Sachen ganz anders da in der Öffentlichkeit!



16.8.2016 https://philosophia-perennis.com/2016/08/15/geschichte-hetze-hatespeech/

Der Führer bei der Ufa. Der Führer und Reichskanzler stattete am 4. Januar in Begleitung des Reichspropagandaministers den Neubabelsberger Ateliers der Ufa einen Besuch ab und nahm dabei Gelegenheit, die Bauten des neuen Films "Barcarole" zu besichtigen. Generaldirektor Klitzsch führte den Reichskanzler und Minister Dr. Goebbels durch den Betrieb. Viel Interesse fand der soeben von der Ufa auf Anregung von Dr. Todt fertiggestellte Reichsautobahn-Film "Strasse ohne Hindernisse". UBz: den Führer und Dr. Goebbels während der Besichtigung der Ateliers, links Produktionsleiter Stapenhorst.
Also wenn das hier kein deutlicher Nazi-Vergleich sein soll, dann weiß ich nicht was überhaupt gemeint ist!

11.8.2016 info.kopp-verlag.de/hintergruende/geostrategie/peter-orzechowski/propaganda-und-sabotage-die-ukraine-vor-dem-krieg.html

Wenn man wissen will, wo USA/NATO und ihre Marionetten die nächsten Konflikte provozieren, muss man nur die transatlantischen Propaganda-Postillen lesen. So schreibt ein gewisser Richard Herzinger heute in der Welt in bester Stürmer-Hetz-Tradition: »Der Westen muss Putin jetzt endlich stoppen.« Seit Längerem seien russische Truppenbewegungen an der ukrainischen Grenze im Gange. Putin könnte planen, den Westen zu überrumpeln, solange dieser abgelenkt ist.


2.8.2016 https://www.contra-magazin.com/2016/08/gewinnt-clinton-kommt-der-dritte-weltkrieg/

Aha, Nazi-Vergleiche, schau an....
Der darf das! Ein deutscher Autor! Der sogar in Deutschland zu finden ist!

29.7.2016 www.bild.de/regional/bremen/alternative-fuer-deutschland/abgeordneter-vergleicht-merkel-mit-hitler-47047898.bild.html

Bremen – Völlig irrer Nazi-Vergleich!

Donnerstag verteidigte Kanzlerin Angela Merkel (62, CDU) auf einer Pressekonferenz nach den Anschlägen in Deutschland ihre Flüchtlingspolitik.

Danach schrieb der Bremer AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Alexander Tassis (46) auf seiner Facebookseite: „Merkel geht mit Hitler und Ulbricht ein als eine der drei großen unbelehrbaren Schadensbringer zwischen 1933-2033."


20.7.2016 info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/heinz-wilhelm-bertram/wie-spd-amadeu-antonio-stiftung-und-die-zeit-den-zdf-humoristen-achim-winter-in-den-geistesknast-st.html

aufgerufen, die sich nach Auslegung der Kahane-Inquisition der »rassistischen Hetze« schuldig gemacht haben, sondern es werden auch gleich Meldehilfen bei Organisationen und Behörden zur Strafanzeige gegeben. Ob die Verfolgten einen gelben Stern an den Ärmel bekommen, ist in dem Faltblatt allerdings nicht zu erfahren.
Das ist wohl auch ein klarer Nazi-Vergleich - aber die dürfen das wohl!

17.7.2016 www.heise.de/tp/artikel/48/48859/1.html - Erdogans Röhm-Putsch
Alleine der Titel dieses Artikels reicht schon aus. Aber im Artikel selber geht es munter so weiter.
Und ich werde angeklagt?

17.7.2016 www.bz-berlin.de/berlin/henkel-wirft-linker-szene-methoden-von-ss-und-sa-vor

CDU-Innensenator Frank Henkel: „Wenn es zutrifft, dass der Anwalt der Eigentümerseite durch einen Anschlag eingeschüchtert werden sollte, wenn das so stimmt, dann sind das Mafia-Methoden, die Methoden von SA und SS. Dagegen müssen wir aufstehen.“
Na also, klar Worte, andere Leute mit der SS und der SA zu vergleichen.....aber warum darf der das?

7.7.2016 https://buergerstimme.com/Design2/2016/07/die-hetzer-radikaler-medienkrieg-gegen-wladimir-putin/

Wenn eigenständig denkende Menschen den Fernseher einschalten, drängt sich ihnen zuweilen der Eindruck auf, dass der Gesinnungsterror Hochkonjunktur hat, denn was die staatlichen Sendeanstalten momentan an Hetzpropaganda ausstrahlen, hätte sogar Goebbels vor Neid erblassen lassen. So auch geschehen inmitten der Reportage „Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen“, wo jeder Russlandfreund, welcher hinter Putin steht, zum Staatsfeind des Westens deklariert wurde.

8.12.2015 https://jungefreiheit.de/kultur/2015/beck-sarrazin-und-pirincci-gefaehrlicher-als-hitler/

BERLIN. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck hat mit scharfen Worten vor den Büchern von Thilo Sarrazin und Akif Pirinçci gewarnt. Diese seien gefährlicher als Hitlers „Mein Kampf“.

Ohne Datum www.infodocc.info/pegida-bachmanns-goebbels-vergleich-mit-maas-ist-zulaessig/
Der Goebbels Vergleich ist ein unschönes Mittel im politischen Meinungskampf – schmutzig, aber dennoch zulässig, wenn ein Sachbezug vorhanden ist. Adenauer hatte derart gegen Schumacher geschimpft, Kohl gegen Gorbatschow, Herbert Wehner gegen Franz Josef Strauß und auch Brandt gegen Geißler.

Dem unbefangenen Hörer wird klar, dass es Bachmann nicht darum geht, Maas als Nazi abzustempeln, auch Maas wird dies nicht so auffassen können. Es handelt sich bei der strittigen Äußerung in ihrem Sinn und systematischen Kontext nach um eine bewertende Stellungnahme zu einer die Öffentlichkeit bzw. eine politische Partei interessierende Frage vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2015, 6 U 156/14.

Ohne Datum https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/index/wahrnehmung-berechtigter-interessen/
Bei dem § 193 StGB, der Wahrnehmung berechtigter Interessen, handelt es sich nicht um einen Straftatbestand, sondern um einen Rechtfertigungsgrund. Eine Beleidung und eine Beleidung - in Ausnahmefällen sogar eine Verleumdung - können daher gerechtfertigt und nicht strafbar sein, wenn der Äußernde mit einem berechtigten Interesse gehandelt hat. Erlaubt sind daher tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen. Ein berechtigtes Interesse kann nicht nur das Individualinteresse darstellen, sondern auch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit - dies ist allerdings nicht mit Sensationsgier zu verwechseln! Deshalb ist dieser Rechtfertigungsgrund insbesondere für Journalisten von großer Bedeutung, denn er erlaubt auch das Äußern unbewusst unwahrer bzw. zweifelhafter Tatsachenbehauptungen, sofern die Medien ihrer Informationspflicht nachgekommen sind. Andernfalls liefe der Journalist immer Gefahr, aufgrund einer Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, welche sich im Nachhinein als falsch erweisen bzw. nicht erwiesen wahr sind, zur Rechenschaft gezogen zu werden.









Also wurde ich in ein paar Briefen sehr deutlich und habe einige unangenehme Fragen gestellt.
Antworten habe ich bis heute keine bekommen, obwohl genau das gesetzlich vorgeschrieben gewesen wäre!

Und dann bekomme ich plötzlich eine Beleidigungsklage ins Haus. Ich bin ja mal gespannt, ob ich jetzt endlich meine Antworten damit vor Gericht erzwingen kann.
Genau deswegen ist diese Webseite (www.DDRZweiPunktNull.de) und der Verein entstanden!

Es empfiehlt sich dazu natürlich auch die hauseigene Seite Beleidigungen im Netz anzusehen.
Natürlich ist dabei die Seite Meinungsfreiheit auch mit von Belang!
Genau deswegen habe ich sie nämlich gemacht!
Politiker machen sich lustig über andere Menschen in aller Öffentlichkeit
Beileidigungen überall wo man hinsieht.
Und ICH werde verklagt?
Das ist der neue Meinungsterror wie mir scheint.


Aber schaut euch den Vorgang selber an.
Ich muß das allerdings erst mit meinem Anwalt abklären, wieviele Trümpfe ich hier aufdecke.

Die Sache wird ernst wie es aussieht. Für wen es ernst wird weiß ich noch nicht so genau.

Aber dazu ein paar Kommentare und Belege später.

Hier schon mal eine Netzfundsache:


„Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ Warum sind die dann noch alle in Deutschland? Wem Deutschland nicht passt, kann doch auch gehen und woanders seine Intoleranz ausleben, da wird es aber schwer werden ein Land zu finden, wo solche Intoleranz dulden.

Tja, wenn ich das gesagt hätte, hätte ich unter Garantie eine Klage wegen Hochverrat am Haken....




Hier erscheint der grobe Vorgang gefolgt von Belegen.
Ich werde aber vorher abklären, ob ich das in Klarnamen veröffentlichen darf. Es berührt ja öffentliches Interesse.
Danke, ich darf in Klarnamen veröffentlichen.
Also sollte man nach einigen Präzedenzurteilen davon ausgehen, daß eine Veröffentlichung in Klarnamen zulässig ist.





Und hier folgt die Auflistung, wie ich mir diese Berufungsverhandlung vorstelle:

A)
Nachtrag: Das wird was Größeres!






Hier hätten wir zur Einleitung eine kleine Sammlung zum Thema Urteile, Unterschriften und Möchte-Gern-Amtsschreiben:
Alles belegt durch den Bundesgerichtshof!


Ohne Datum
https://www.sokolowski.org/strafrecht/vergisst-der-strafrichter-das-urteil-zu-unterschreiben/1304/

Hier hätten wir mal wieder etwas, was sich jeder Richter als Gute-Nacht-Lektüre vornehmen sollte!
Und ich wette, daß wir beim Suchen keinerlei unterschriebene Urteile finden werden.
Den ersten Sachen bin ich schon auf der Schliche! Keine Unterschriften auf den Entwürfen in den Tresorunterlagen!
In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass das Fehlen der richterlichen Unterschrift – abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall des Fehlens (nur) der Unterschrift eines Richters bei der Entscheidung durch ein Kollegialgericht – dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen ist (BGHSt 46, 204 = NJW 2001, 838 = NStZ 2001, 219 [838]; OLG Frankfurt [2. Strafsenat], Beschl. v. 19.06.2008 – 2 Ss-OWi 277/08; v. 26.09.2008 – 2 Ss OWi 439/07 und v. 28.10.2008 – 2 Ss-OWi 463/08; OLG Schleswig, Beschl. v. 24.01.2001 – 1 Ss OWi 26/01 – juris; Meyer-Goßner, § 318 Rn 16 mwN).























Da habe ich natürlich erst ein paar rechtliche Grundsätze, die bei Gericht gerne von selbstherrlichen Richtern ignoriert werden:
Hier hätten wir einen Fall, den einer Bekannten letztens vor Gericht hatte (April 2016): Der Richter weigerte sich die Verhandlung protokollieren zu lassen!
Das ist wohl die absolute Höhe! Die Begründung war: Es ist so nicht üblich!
Auf jeden Fall IMMER Prozeßbeobachter mitnehmen und mitprotokollieren lassen. Das ist nämlich ganz klar ein Verstoß gegen die Menschenrechte!


Gesetzestexte Fangen wir gleich einmal mit den Menschenrechten an:
Das Recht auf ein Faires Verfahren!

https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html





www.menschenrechtskonvention.eu/recht-auf-ein-faires-verfahren-9290/

Wenn also die Vermutung besteht, daß der Richter nicht protokollieren möchte, so daß hinterher keine Aufzeichnungen mehr zu finden sind, sofort einen Befangenheitsantrag stellen!
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.

In ihrem Artikel 6 beschreibt die Menschenrechtskonvention die Rechte eines jeden auf ein faires Verfahren. Neben besonderen Vorschriften für ein faires Strafverfahren und der Gewährleistung der Unschuldsvermutung beschreibt Artikel 6 hierbei einen allgemeinen Grundsatz, wie er nicht nur für Strafverfahren, sondern für alle gerichtlichen Verfahren, also auch für Zivilprozesse zwischen privaten Parteien, gilt.


Gesetzestexte dejure.org/gesetze/StPO/249.html
(2) Von der Verlesung kann, außer in den Fällen der §§ 253 und 254, abgesehen werden, wenn die Richter und Schöffen vom Wortlaut der Urkunde oder des Schriftstücks Kenntnis genommen haben und die übrigen Beteiligten hierzu Gelegenheit hatten. Widerspricht der Staatsanwalt, der Angeklagte oder der Verteidiger unverzüglich der Anordnung des Vorsitzenden, nach Satz 1 zu verfahren, so entscheidet das Gericht. Die Anordnung des Vorsitzenden, die Feststellungen über die Kenntnisnahme und die Gelegenheit hierzu und der Widerspruch sind in das Protokoll aufzunehmen.

Gesetzestexte dejure.org/gesetze/StPO/273.html

Und genau hier hätten wir es!
Man muß die Verhandlung nachvollziehen können ohne wenn und aber!
Dieser oben erwähnte Richter hat das der Beschuldigten verweigert!

(1) Das Protokoll muß den Gang und die Ergebnisse der Hauptverhandlung im wesentlichen wiedergeben und die Beachtung aller wesentlichen Förmlichkeiten ersichtlich machen, auch die Bezeichnung der verlesenen Schriftstücke oder derjenigen, von deren Verlesung nach § 249 Abs. 2 abgesehen worden ist, sowie die im Laufe der Verhandlung gestellten Anträge, die ergangenen Entscheidungen und die Urteilsformel enthalten. In das Protokoll muss auch der wesentliche Ablauf und Inhalt einer Erörterung nach § 257b aufgenommen werden.

Urteil dazu
www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/91/2-45-91.php

Das heißt also, auf jeden Fall bei JEDER Verhandlung verlangen, daß mitgeschrieben wird, bzw. jedersmal bei einem wichtigen Punkt genau protokollieren zu lassen. Das ist möglich, davon später mehr.

1. Hat sich das Tatgericht mit einer gemäß § 273 Abs. 3 S. 1 StPO wörtlich niedergeschriebenen, verlesenen und genehmigten Aussage nicht auseinandergesetzt, obwohl ihre Würdigung geboten war, ist das ein Gesetzesverstoß, der mit der Verfahrensrüge beanstandet werden kann. (BGHSt)



Rechtssprechung
www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/96/1-376-96.php3
Wobei wir hier wieder bei Richtern sind, die selber das Gesetz brechen!

1. Rechtsbeugung kommt bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht dann in Betracht, wenn der Richter durch sein Verhalten nicht lediglich die abstrakte Gefahr einer falschen Endentscheidung, sondern die konkrete Gefahr eines unrechtmäßigen Vor- oder Nachteils für eine Partei schafft. (BGHSt)

2. Eine solche konkrete Gefahr kann bestehen, wenn der Richter gegen Bestimmungen über die Zuständigkeit oder die Anhörung Verfahrensbeteiligter verstößt, um den zuständigen Richter von der Entscheidung oder die Staatsanwaltschaft von der Mitwirkung auszuschließen und auf diesem Wege zu einem seinen Intentionen entsprechenden Ergebnis zu kommen, das bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nicht oder voraussichtlich nicht zu erreichen gewesen wäre. (BGHSt)








Hier sind schon einmal wichtige Links und Artikel, die ich dazu gefunden habe, von denen Teile zu meinem Thema passen:


18.8.2016 https://buergerstimme.com/Design2/2016/08/es-darf-bespitzelt-und-denunziert-werden-bis-der-arzt-kommt/

Man könnte fast meinen, man lebe zu Zeiten des Dritten Reiches oder aber erneut in einer DDR. Dabei geht es um das Bespitzeln und um das Denunzieren anderer Menschen. Was im Dritten Reich wunderbar gelang, folgte in der DDR mit der Stasi und wird heute von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern fortgeführt. Hier ist die nette Frau Anetta Kahane, ehemals IM Victoria gemeint, die mit der Amadeu Antonio Stiftung derzeit ordentlich Schlagzeilen macht. Nicht nur, dass diese Dame aufgrund ihrer Vergangenheit bestens vertraut ist mit dem Bespitzeln und Denunzieren von Menschen: Jetzt stellt diese Dame die Facebook-Polizei dar.

9.8.2016 www.welt.de/politik/deutschland/article157529524/Prozess-Flut-zwingt-Richter-zur-Fliessbandarbeit.html

Die deutschen Staatsanwälte und Richter werden gedrängt, immer schneller zu entscheiden. Wer sich gegen die Aktenerledigung im Akkord wehrt, bekommt Ärger – und gerät in den Ruch der Faulheit.
Und da frage ich mich, wie es möglich sein kann, daß gegen jemanden, der auf seine Rechte besteht so ein Hexenprozeß gemacht werden kann?

9.8.2016
thomas-ney.net/2016/08/die-schleichende-einschraenkung-der-meinungsfreiheit/

tl;dr: Mehrere Bundesministerien haben dem sogenannten „Hatespeech“ im Internet den Kampf angesagt. Mit Unterstützung ausgerechnet der von einer ehemaligen Stasi-Mitarbeiterin geführten Amadeu-Antonio-Stiftung, welche auch linksradikale Antideutsche beschäftigt, sollen Betreiber Sozialer Netzwerke zur Löschung „unangemessener Beiträge“ angehalten werden. Die Definition dessen, was „Hatespeech“ ist, ist vage und wirkt bisweilen tendenziös. Neben eindeutig strafbewehrten, werden darunter auch Aussagen gefasst, die klar von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind. Eine rechtliche Grundlage hierfür gibt es nicht. Statt sich klar gegen diese Einschränkung der Meinungsfreiheit zu positionieren, verharrt die Piratenpartei in Untätigkeit.

14.7.2016 info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/zensur-republik-deutschland-so-sollen-die-buerger-eingeschuechtert-werden.html
Bestrafe einen – erziehe Tausende. Das ist die Botschaft, welche die deutsche Bundesregierung mit Razzien gegen politisch nicht korrekte Äußerungen in sozialen Netzwerken verbreiten will. So wie Journalisten der Lügenmedien eine Schere im Kopf haben, so sollen sich auch ganz normale Bürger künftig aus Angst vor staatlicher Repression nur noch zurückhaltend in der Öffentlichkeit äußern.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird Stück für Stück beschnitten. Es wird eine Druck- und Drohkulisse gegen Bürger aufgebaut

3.6.2016 www.compact-online.de/mordaufrufe-gegen-compact-chefredakteur/#comment-156814

Wenn es eines Beweises bedurft hätte, was uns Deutschen und unseren noch bestehenden Freiheitsrechten droht, wenn der Islam weiter Einfluss gewinnt, so sind es die massenhaften Mordaufrufe und Gewaltdrohungen, die in den letzten zwei Tagen gegen mich eingegangen sind. (Dokumentation am Ende dieses Beitrags)

10.5.2016 www.spiegel.de/politik/deutschland/erdogan-einstweilige-verfuegung-gegen-mathias-doepfner-abgelehnt-a-1091639.html
Das Landgericht Köln hat am Dienstag einen Antrag des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan zurückgewiesen. Das sagte eine Gerichtssprecherin. Der Präsident hatte eine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner gefordert. Die Pressekammer des Gerichts begründete die Entscheidung mit dem grundrechtlich gewährleisteten Recht Döpfners auf freie Meinungsäußerung. Gegen das Urteil ist sofortige Beschwerde beim Kölner Oberlandesgericht möglich.

14.4.2016
meedia.de/2016/04/14/zdf-gutachten-zu-jan-boehmermann-schmaehgedicht-rechtlich-zulaessig/

Jan Böhmermanns Schmähgedicht hat nach Einschätzung einer vom ZDF beauftragten Kanzlei die Grenzen der Strafbarkeit nicht überschritten. Der Beitrag über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sei rechtlich zulässig gewesen, hieß es in einer am Donnerstag von dem Sender in Mainz veröffentlichten Stellungnahme. Diese stütze sich auf ein Expertengutachten der Kanzlei und sei dem ZDF von der ermittelnden Staatsanwaltschaft Mainz eingeräumt worden.

13.4.2016
www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koeln-beschluss-15w1416-roth-frohnmaier-mitvergewaltigung-vorwurf-koeln-silvester/

Durch "Multikulti"-Politik hätten Leute wie Claudia Roth in der Silvesternacht in Köln im übertragenen Sinne "mitvergewaltigt", meint AfD-Politiker Markus Frohnmaier. Das ist keine unzulässige Schmähkritik, entschied nun das OLG Köln.

13.4.2016
www.focus.de/kultur/videos/geht-gar-nicht-fall-boehmermann-jetzt-aeussert-sich-auch-oliver-welke-und-kritisiert-merkel-scharf_id_5428905.html
"In dem Fall hat sich ausschließlich die Kanzlerin schlecht verhalten", betonte Welke. "Man kann nicht zuerst nichts sagen zum Einbestellen des deutschen Botschafters in Ankara nach dem Fall "extra 3´". Und sich dann quasi als oberste deutsche Fernsehkritikerin zu Böhmermann äußern - das geht gar nicht!" Erdogans scharfer Protest gegen einen Satire-Beitrag des NDR-Fernsehmagazins «extra 3» war der Anlass für Böhmermanns Aktion.
Aber hier sind auch die Kommentare wichtig in dem Artikel!


13.4.2016
www.focus.de/politik/deutschland/nach-schmaehgedicht-auswaertiges-amt-hat-zweifel-am-strafverfahren-gegen-boehmermann_id_5430473.html

Der Wirbel um das sogenannte Schmähgedicht von TV-Moderator Jan Böhmermann weitet sich immer mehr zur Staatskrise aus. Während das Auswärtige Amt zweifel an einem Strafverfahren äußert, bekommt Böhmermann immer mehr Rückendeckung - aus Politik und Kultur.
Auch hier mal wieder einige sehr wichtige Kommentare in den Leserbriefen!


2.10.2013 www.metropolico.org/2015/10/02/anklage-gegen-pegida-gruender-lutz-bachmann/

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen Lutz Bachmann, Mitbegründer und Frontmann der Bürgerbewegung Pegida, Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Bachmann soll durch Facebookeinträge, die er vor einem Jahr erstellte, in Kauf genommen haben, den sozialen Frieden zu stören. 

Hier die passende Literatur zu diesem Thema
www.kopp-verlag.de/Compact-Magazin-Juli-2016.htm?websale8=kopp-verlag&pi=124186&ref=portal%2fmeinungNL06_07_16&subref=redaktion/aktuelle-weltnachrichten-vom-juni-2-16-kw-27.html

  • Wollt Ihr den totalen Maas?
  • Maasmännchen trifft Alphaweibchen
  • Der Mob, die Stadt und der Tod
  • Das Multikulti-Verarmungsprogramm
  • Waffen für den Dschihad
  • Nur Nationalismus stoppt Imperialismus
  • Steuerung aus Übersee


Ach übrigens, dieser Aufzug auf dem Titelblatt soll keine Anspielung auf die Nazi-Zeit sein?
Aber die ist ja erlaubt wie es aussieht!
Was soll man von so einer Ungleich-Behandlung eigentlich halten?


Doku
https://www.mzw-widerstand.com/video-unwiderlegbarer-beweisdeutschland-besitzt-keine-richter/





Sollte dies etwas wahr sein? Ich habe es für meinen Teil eigentlich immer für eine Verschwörungstheorie gehalten. Aber langsam kommen auch mir die Zweifel.
Ein paar wahre Brocken sind hier auf jeden Fall drin!
Das Urteil (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11) aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind. Urteil des Internationaler Strafgerichtshof vom 25.07.2012 : Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Reichsgesetze fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden. Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung. Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. Eine Finanzierung von Kriegsgebaren über Kontopfändungen, Zahlungen wegen Ordnungswidrigkeiten, Strafbefehlen, Grundbesitzabgaben, Zwangsvollstreckungen, Steuerabgaben, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Zwangsversteigerungen erfüllt den Straftatbestand des Betruges, des Landes- und Hochverrats, des Menschen- und Völkerrechtsbruchs und somit auch der offenkundigen Volksverhetzung.























































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