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URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES
FÜR MENSCHENRECHTE IN STRASSBOURG:
Az EGMR 75529/01 vom 8.6.2006
Zitat: “… ist die BRD (Bundesrepublik Deutschland) KEIN
Rechtsstaat.”
·
Insbesondere wurde festgestellt, daß
ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und
Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein
rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.
Hier fällt
naturgemäß noch nichts an, weil das noch die
Einleitung des Machwerks ist! Aber der Leser darf schon auf die unteren Ausführungen gespannt sein! |
Auf dieser Seite haben wir
eigentlich einen ähnlichen Fall wie bei der Vorbemerkung
der letzten Seite. Hier wird polemisiert ohne die
tatsächlichen Fakten zu beurteilen oder entsprechend zu
relativieren. Dafür muß Eingangs erwähnt werden, daß diese aufgeführten Fälle die EINZIGEN waren, die vorgekommen sind. Das ist auf den langen Zeitraum unter Berücksichtigung der Umstände schon fast erstaunlich. Außerdem wird da mal wieder vergessen etwas zu erwähnen. Die armen kleinen, 8 Monate alte Welpen sind Pitbulls! Und möchten Sie sich, lieber Leser, mit einem 8 Monate alten Pitbull anlegen? Ich für meinen Teil nicht, nicht einmal mit einem zahnlosen! Aber das kommt auf den Einzelnen an, wie weit er masochistisch veranlagt ist. Es ist schon seltsam, daß angeblich ein Mitarbeiter des Veterinäramtes behaupten kann, daß so etwas ´wahrscheinlich´ nicht vorkommen kann, weil ein Zahnwechsel vorliegen könnte! Auch bei einem Pitbull mit Zahnwechsel wäre ich verdammt vorsichtig! Die Sache wird hier zur Messerstecherei hochstilisiert ohne auf die tatsächlichen Gegebenheiten einzugehen. Das klingt so, als wäre eine Machete verwendet worden um den wildgewordenen Pitbull davon abzuhalten einem anderen Tier Schaden zu zufügen. Es war nur ein kleines Werkstattmesser in Größe eines Kugelschreibers! Außerdem hätte der angreifende Hund von Rechts wegen her getötet werden dürfen, um den Schaden von dem anderen Hund fern zuhalten! Das wird natürlich in diesem Schreiben nicht erwähnt, aber dafür in epischer Breite hervorgehoben, daß es ein kleiner, schutzbedürftiger Hund sei. Herrn Bernet fehlt anscheinend das Maß der Dinge! Was weiterhin nicht erwähnt wurde, ist, daß für diesen Fall absolut vorschriftsmäßig vorgegangen wurde. D.h. daß erst eine Rettungsmaßnahme z.B. durch Hochheben der Hinterbeine des Angreifers erfolgte und weitere prophylaktische Mittel. Als das alles nichts gefruchtet hat, wurde, wie es Vorschrift ist, zu härteren Maßnahmen gegriffen. Eine Lüge wird auch durch weglassen von Begebenheiten ausgesprochen! Außerdem kann jederzeit eine Stellungnahme der damaligen Besitzerin des angegriffenen Hundes abgegeben werden. Dieser Vorfall liest sich plötzlich ganz anders als beschrieben wurde von Herrn Bernet! Darüber hat Herr Bernet einen detaillierten Bericht vorliegen und hat diesen offensichtlich verschwiegen in seinem Anklagekonstrukt! Zu dem Vorfall mit der Hündin Tina läßt sich nur folgende Stellungnahme geben: Die erwähnten erheblichen Leiden der Hündin Tina haben ursprünglich wie ein stecknadelkopfgroßer Kratzer ausgesehen. Die Datumsangabe (da scheinen die im Amt ein paar Schwierigkeiten zu haben) ist falsch. Es war nicht an einem Donnerstag, den 16.2.2012, sondern am Freitag abend, den 17.2.2012! Lieber Leser, haben Sie schon einmal versucht an einem Freitag Abend einen Tierarzt zu erreichen wegen einem Kratzer, den man so gut wie nicht sieht? Nein? Na dann viel Spaß beim Versuch! Diese Verletzung war auf gar keinen Fall als ernsthaft anzusehen! Die zu diesem Fall vorgelegte Stellungnahme meiner Mutter wurde samt den übrigen Unterlagen wieder einmal ignoriert! In der späteren tierärztlichen Rechnung war nirgendwo die Rede von einer Operation oder einem schwerwiegendem Eingriff. Das Einzige Schwerwiegende daran ist die HÖHE der Rechnung! Kleiner Scherz am Rande! Dann hätten wir das Protokoll bei der Abholung des Hundes Tina. Warum wurde dann von der Halterin unterschrieben, daß die Hündin Tina wohlbehalten abgegeben wurde. Beweise hier! Der Verweis in dem Schreiben auf die Gerichtsverhandlung wegen dem erteilten Bußgeld mit der Erhöhung der Strafe von Euro 100,-- auf Euro 200,-- für die Hündin Tina ist in diesem Fall Makulatur. Bei dieser Verhandlung hatte meine Mutter sich bereits gesagt, daß sie das jetzt einfach aktzeptiert um endlich Ruhe vor diesen Machenschaften zu haben. Das gesamte Bußgeld hatte noch die Unterpunkte mit angeblich zu vielen Tieren im Bestand und wurde, höret, von Euro 1000,-- gesamt auf Euro 750,-- in der letzten Instanz reduziert! Ob da nun ein Richter die Angeklagte Frau Wunderlich fragt, daß dafür der eine Teil etwas höher ausfällt und ob sie damit einverstanden sei und dafür das gesamte Bußgeld reduziert wird, ist reine Augenwischerei. Im Prinzip ging es für die Angeklagte Frau Wunderlich nur darum, daß das Bußgeld wie gewünscht herabgesetzt wird und die Sache endlich seine Ruhe hat. Für einen juristischen Laien wohl nachvollziehbar! Daß dann Herr Bernet daraus ein Politikum macht, das keinerlei Grundlage hat, ist schon sehr bezeichnend! Somit kann man also abschließend zu diesem Thema sagen: Was hier als schwerwiegendes Verbrechen aufgebauscht wird erweist sich hinterher als eine der schlimmsten Scharaden. Daß wir dieses Urteil wegen der Hündin Tina jetzt natürlich noch eimal anfechten müssen ist wohl verständlich! Den Unteren Absatz dieser Seite behandeln wir im nächsten Kapitel. |
Hier nur die übliche
Kostennote |