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Tierpension Wunderlich
Antworten der Politiker und sonstigen Amtsträger

aktualisiert am 22.11.2015


Wenn man sich die Dramen und die Kapitel, die hier auf diesen Seiten Tierpension, behandelt werden, fragen sich unsere Politdarsteller und die daran hängenden Amtspersonen doch allen Ernstes, woher solche Auswüchse wie Jugendkriminalität, Pediga und noch viele weitere Sachen in der Jetztzeit eigentlich herkommen. Die Antwort ist ganz einfach. Sie steht mit großen Lettern an der Wand! Bei so einem Behördenwillkür der in diesem Lande herrscht, angefangen von Politikern, die das eigene Volk Pack nennen bis zu dem kleinsten Schreibtischtäter in einer Schreibstube eines Amtes, der seine Macht mißbraucht, braucht sich keiner zu wundern, daß wir in gar lustige Zeiten rutschen! Die Behörden und Politdarsteller sollten endlich anfangen drastisch bei sich selbst aufzuräumen. Dann hätte der kleine Mann auf der Straße vielleicht wieder Vertrauen in die Obrigkeit! Aber solange nicht Leue wie Heiko Maas hochkant gefeuert werden, kann sich im Vertrauen der Öffentlichkeit auch nichts zum Positiven bewegen!
Ich prophezeihe, eine Partei, die verspricht, innerhalb der Behörden aufzuräumen und die zunehmende massive Inkompetenz zu bekämpfen, wird mit Sicherheit Sieger bei der nächsten Wahl!

hier wird weitgehend kommentarlos der Schriftverkehr mit den Würdenträgern wieder gegeben.
Wertungen ergeben sich hier von selbst.

1. Bürgermeister von Altdorf und Kreisrat
Erich Odörfer - CSU



23.11.2015 - Hier meine Antwort an Peter Schlerf

Guten Tag Herr Peter Schlerf,
leider sind bei Ihren Ausführungen ein paar Fehler aufgetreten.

Der erste Fehler und auch der gravierendste ist, daß ein Eilverfahren und eine einstweilige Verfügung in diesem Fall BESTENFALLS in sechs Monaten bei unserem Verwaltungsgericht in Ansbach zu erreichen sind. Das sind Auskünfte verschiedener Anwälte, die bereits mit Ansbach diverse Erfahrungen gesammelt haben!
Das ist absolut nicht akzeptabel in diesem Fall und absolut irrwitzig, obwohl wir direkte Rechtsbeugungen und Rechtsbrüche nachweisen können und dies auch tun werden, notfalls bis zum BGH!

Der zweite Fehler liegt darin, daß ein Bürgermeister sehr wohl darauf Einfluß nehmen kann über den Landrat. Und genau darum dreht es sich, daß die entsprechenden Politiker auch in die Verantwortung genommen werden und sich um Ihre ´Schäfchen´ auch einmal kümmern sollten.

Wir haben allerdings bereits Kontakte in die höheren Ebenen geknüpft dank der Hilfe der Bundestagsabgeordneten Frau Mortler und der Kreisrätin Frau Cornelia Trinkl, aber es wäre ebenfalls sehr hilfreich wenn sich andere, die ebenfalls in der politischen Verantwortung stehen, sich diesem haarsträubenden Fall annehmen!
Und man kann doch mit Fug und Recht behaupten, daß gerade der Bürgermeister von Altdorf hier mehr als gefragt ist. Immerhin wurde durch eine gewollte oder auch äußerst schlampige Auskunft einer seiner Mitarbeiterinnen mitgeholfen, gerade diese Verfahren in die Wege zu leiten, und ebenfalls durch Polizeibeamte der Stadt Altdorf, deren Dienstherr der Bürgermeister ist, genau dieser Fall konstruiert. Ich sage KONSTRUIERT und ich meine KONSTRUIERT!
Wenn zwei Polizistinnen den Geruch von reifen Pflaumen nicht den Geruch von einem Misthaufen unterscheiden können, dann sollten sie diesen Personen umgehend die Uniform und die Waffen abnehmen!
Die Fehler, die deren männlichen Kollegen zu einem späteren Zeitpunkt passiert sind, die netterweise ebenfalls zu beweisen sind, dank deren schriftlichen Aussagen, die sich absolut mit der Realität beißen, wiegen mindestens genauso schwer.

Über den Landrat kann ein Bürgermeister sehr wohl darauf Einfluß nehmen, besonders wenn man bedenkt, daß sich seit dem Artikel des Boten am Samstag EINIGES an Empörung im Volk breit gemacht hat und die auch Konsequenzen haben wird für die Verantwortlichen!
Immerhin glüht bei uns bereits die Telefonleitung!

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wunderlich

23.11.2015 - Schon wieder kein Bürgermeister - Peter Schlerf vom Hauptamt

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

nach Auskunft des Landratsamts Nürnberger Land ist mit dem Bescheid an Ihre Mutter bzgl. der Hundehaltung das Verwaltungsverfahren eröffnet.

Hinsichtlich der im Gesetz geregelten Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde ist die Stadt Altdorf nicht Beteiligte am Verwaltungsverfahren.

Sie haben somit die Möglichkeit über das Verwaltungsgericht in Ansbach eine einstweilige Verfügung gegen diesen Bescheid zu erwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schlerf
Stadt Altdorf b. Nürnberg
- Hauptamt -
Röderstraße 10
90518 Altdorf b. Nürnberg
Tel.: 09187/807-1200
Fax: 09187/807-1290

www.altdorf.de


22.11.2015 - Antwort an den Bürgermeister direkt per eMail

Sehr geehrter Herr Odörfer,

ich finde es mehr als befremdlich. daß Sie ausgerecht eine der Personen aus Altdorf die eine Teilverantwortung für diese Misere haben für eine Bearbeitung hinzu zu ziehen!

Gerade durch Frau Vohla sind lt. den Bescheiden des Herrn Bernet Punkte aufgetaucht, die entweder auf direkte Rechtsbeugung oder auf einfache Inkompetenz schließen lasssen!
Außerdem empfinde ich es riesengroße Frechheit von Frau Vohla, daß sie rät einen Anwalt einzuschalten, weil bereits klar zum Ausdruck gebracht wurde, daß man sich hier auf ein langwieriges Gerichtsverfahren nicht mehr einlassen kann, weil sonst die Hunde sichergestellt werden.
Was das bedeutet, haben Sie ja sicherlich auf der Webseite gelesen, wie es Ihre Pflicht als Bürgermeister gewesen wäre!

Und dann machen Sie sprichwörtlich den Bock zum Gärtner.
Das heißt also, daß Sie sich überhaupt nicht mit dem Skandal beschäftigt haben, der in Ihrer Stadt gerade statt findet.
Netterweise hat ein Reporter der Nürnberger Nachrichten SOFORT erkannt, daß da etwas faul im Staate ist und auch einen Artikel in der Samstagsausgabe vom 21.11.2015 gebracht.

Ich hoffe, daß Sie sich jetzt zumindest die Mühe machen und sich mit der Materie vertraut machen.
Die harten Vorwürfe gegenüber der Stadt Altdorf sind wohl mehr berechtigt und auch offensichtlich!
Gewollte Lügen durch Ihr Amt oder nennen wir es einfach nur absolute Inkompetenz?
Polizeibeamte der Stadt Altdorf die Pflaumen nicht von Misthaufen unterscheiden können?
Andere Polizeibeamte der Stadt Altdorf, die bei einer angeblichen Beweisaufnahme nicht einmal in der Lage sind Fotos zu machen, wie es ihre Pflicht und Schuldigkeit gewesen wäre?

Als Kreisrat wären Sie außerdem in der Lage, sofort Kontakt mit dem Landrat aufzunehmen, um ihn darauf hinzuweisen, daß in der Behörde, die ihm untersteht anscheinend einiges schief läuft und der Sache ziemlich schnell Einhalt zu gebieten, bis endlich eine endgültige Klärung durch kompetente Richter erfolgen kann.

Die Reaktionen der Bevölkerung seit dem Zeitungsartikel sprechen eine ziemlich deutliche Sprache!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Wunderlich


19.11.2015 - hier hat sich der 1. Bürgermeister von seiner Amtfrau Sybille Vohla vertreten lassen, die ausgerechnet eine Teilschuld an der ganzen Misere hat!

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

Herr 1. Bürgermeister Odörfer hat mir Ihr Schreiben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage übergeben.
Leider kann er Ihnen und Ihrer Mutter nicht weiterhelfen, da die Zuständigkeit ausschließlich im Landratsamt liegt.

Ich empfehle Ihnen daher die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.   

Mit freundlichen Grüßen

Sybille Vohla
(Assessor juris)
Stadt Altdorf b. Nürnberg
Leitung Öffentliche Sicherheit/Standesamt
Röderstraße 10
90518 Altdorf
Tel.: +49 (0) 9187/807-1500
Fax: +49 (0) 9187/807-1590

 





















Hier wird eine tierliebende Rentnerin, die sich zur bescheidenen Rente noch etwas dazu verdienen will, schlicht und einfach fertig gemacht!

Es erübrigt sich hoffentlich von selbst, daß ich hier ausdrücklich von meiner Meinungsfreiheit, die ja dank Heiko Maas, einem Politdarsteller, zurzeit kräftig unterwandert werden soll, Gebrauch mache.
Außerdem berufe ich mich in ALLEN Belangen auf das Presserecht. Dies hier ist eine Veröffentlichung im Sinne des Presserechts!

Eines von vorn herein: die Hauptsache, um die es sich hier in dem ganz speziellen Fall dreht, betrifft weniger die oben erwähnte Rentnerin, meine Mutter, sondern es betrifft die vier Hunde, die eigentlich schon längst den Zenit des Lebens überschritten haben und aus mehreren Gründen, wie später erwähnt wird, in dem erwähnten Katastrophenfall fertig zum Einschläfern sind.
Diese Hunde sind alle im Schnitt 12 Jahre und somit bereits im Großvateralter! Diese vier Hunde bilden jeweils einen Doppelpack das man kaum noch auseinander reißen kann, ohne daß die Hunde zugrunde gehen würden. Die Tiere kamen alle samt zu uns weil sie auf Grund ihrer Eigenheiten nicht zu vermitteln waren!
Außerdem sind diese Tiere leider sehr eigenwillig! Das heißt also, daß sie wirklich nicht gerade das sind, was sich der normale Hundehalter als Haustier vorstellt!

Sie werden auf diesen Seiten Unfassbares in Sachen Behördenwillkür zu lesen bekommen. Um jedem den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist jeder herzlich eingeladen, sich ein Bild vor Ort von den Gegebenheiten zu machen.
Natürlich wäre eine telefonische Absprache vorher ganz nett, weil wir nicht unbedingt früh um zwei Uhr die Besucher da haben möchten.
Erreichbar unter den Telefonnummern und sonstigen Übermittlungsträgern:
09187/7973
09187/9092626
0151/14916952
Fax: 09187/8124
eMail: HerrimHimmel2002@yahoo.de


Wir haben uns für die rückhaltlose Veröffentlichung entschieden, weil wir ja zum Beispiel am Fall Mollath gesehen haben, daß man der Nürnberg Justiz in keiner Weise trauen kann und daß dort ja offensichtlich gerne Rechtsbeugungen getrieben werden. Das Gleiche gilt für den Nürnberger Beamtenapparat in vielen Fällen.

Man sieht anhand der Vorfälle, der maßlosen Übertreibungen und Falschdarstellungen vom Amt, daß hier die reine Willkür geherrscht hat! Man kann letztendlich nur dabei feststellen, daß man, wenn man sich hier in diesem Land zu recht wehrt, sachlich und legal, als Querulant bezeichnet (ist mir in der Anklage bereits passiert!! Also fertig für die Klapse wurde mir damit unterstellt!) und man ganz offen mit Repressalien bedroht wird.
Genau das selbe ist Gustl Mollath ebenfalls passiert. Das scheint bei der Nürnberger Justiz eine vollkommen normale Vorgehensweise zu sein!

Aber was auf gar keinen Fall vergessen werden darf bei der ganzen Geschichte: Auf den folgenden Seiten werden definitiv Beweise gebracht, die eindeutig auf eine Willkür von Amts wegen schließen lassen und ebenfalls auf Amtsmißbrauch! Das sind Offizialdelikte, das heißt, daß die Staatsanwalt sofort bei Kenntnisnahme ein Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten einleiten MUSS! Bis jetzt wurden wir ja nur abgewimmelt unter fadenscheinigen Begründungen! Wenn das nicht geschieht, nennt man das Strafvereitelung von Amts wegen! Übrigens ebenfalls ein Offizialdelikt! Dazu ist noch zu bemerken, daß eine sofortige Maßnahme erforderlich ist, weil die auf diesen Seiten erwähnten eigenen Hunde mit Sicherheit unter Fremdbestallung ein sofortiger Fall zum Einschläfern wären! Das heißt also, daß Gefahr im Verzug ist!


Wir sehen leider in diesem ganzen Verfahren, daß es anscheinend stimmt, was eines der höchsten Gerichte Europas von sich gegeben hat:

·          URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES FÜR MENSCHENRECHTE IN STRASSBOURG:
Az EGMR 75529/01 vom 8.6.2006
Zitat: “… ist die BRD (Bundesrepublik Deutschland) KEIN Rechtsstaat.”

·          Insbesondere wurde festgestellt, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.


Es tauchen natürlich noch einige Vermutungen meinerseits auf, daß die Haupt-Amtsperson langsam einen tierischen (Achtung Wortspiel) Bammel bekommt, weil dieser Person langsam klar werden dürfte, daß mittlerweile die Amtsträger (vom Büroboten bis zum Richter) PRIVAT haften für Ihre Untaten im Amt. Für einige Sachen haben wir nämlich handfeste Beweise (Willkürakte) die vor jedem Europäischen Gerichtshof standhalten. Und dort können diese Personen nämlich zu zivilem Schadenersatz verdonnert werden.

Und das in einer angemessenen Höhe, nicht so wie in Deutschland, wo man sich um ein paar Tausend Euro streitet! Der Beweis dafür wurde schon an diversen anderen Stellen erbracht!

Aber im Großen und Ganzen taucht auch die Frage auf, warum dann so eine MASSE Belobigungsschreiben und Empfehlungsschreiben der Tierpension zugeschickt wurden!
Hier wird von Amts wegen behauptet, daß die ganzen Herrchen und Frauchen anscheinend blind sind!
Diese Belobigungsschreiben wurden von Amts wegen nicht akzeptiert und als nutzlos gewertet! Sie wurden nicht als Beweismittel zugelassen!
Das finde ich jetzt schon etwas seltsam! Könnte es sein, daß eine gewisse Amtsperson eine Art Neid empfindet oder schlicht und einfach Hass?
Jedenfalls kann der geneigte Beobachter anscheinend getrost davon ausgehen, daß hier in diesem Fall ein schwerer Vorwurf in Sachen Willkür vom Amt mehr als gerechtfertigt ist! Was auch aus dem gesamten Kontext dieser Seite klar hervorgeht!

Aber erst von vorn herein ein paar rechtliche Hintergründe wegen der Vollveröffentlichung der Namen der Beteiligten!
Eine, bzw. mehrere Verhandlungen hatten wir bereits, auf die auch hier Bezug genommen wird. Dort dürfen die Namen der Beiteilgten sowieso erwähnt werden, weil sie ja im öffentlichen Interesse sind.

Hier der eine Link zu einem Urteil:
www.juraforum.de/recht-gesetz/presse-hat-auskunftsanspruch-ueber-namen-beteiligter-amtspersonen-im-gerichtsverfahren-493731www.juraforum.de/recht-gesetz/presse-hat-auskunftsanspruch-ueber-namen-beteiligter-amtspersonen-im-gerichtsverfahren-493731
Leipzig (jur). Die Presse kann grundsätzlich Auskunft über die Namen aller amtlichen Personen verlangen, die an einem Gerichtsverfahren mitgewirkt haben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Informationsverlangen nicht „ins Blaue hinein“ erfolgt, sondern vielmehr einen ernsthaften sachlichen Hintergrund hat, urteilte am Mittwoch, 1. Oktober 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 6 C 35.13). Zudem müssen die Namen von Richter, Staatsanwalt und Co. nicht preisgegeben werden, wenn ihnen durch die Namensveröffentlichung „erhebliche Belästigungen“ oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit drohen.

Hier habe ich nebenbei noch einen netten Link gefunden zur Veröffentlichung von Bildern von Polizisten:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/03/28/polizisten-mssen-sich-fotografieren-lassen/
falls diese Seiten nicht mehr funktionieren sollte aus Gründen der Zensur oder was auch immer bitte beim Verlag melden. Wir haben natürlich Sicherheitskopien gemacht für eine Veröffentlichung.









Um diesen ganzen Wahnsinn der Seite am Leben zu erhalten hier der übliche Bettelbrief