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Tierpension Wunderlich
2015-09-17 - Bußgeldbescheid vom LRA Nürnberger Land
aktualisiert am 12.11.2015



Hier wird eine tierliebende Rentnerin, die sich zur bescheidenen Rente noch etwas dazu verdienen will, schlicht und einfach fertig gemacht!
Es erübrigt sich hoffentlich von selbst, daß ich hier ausdrücklich von meiner Meinungsfreiheit, die ja dank Heiko Maas, einem Politdarsteller, zurzeit kräftig unterwandert werden soll, Gebrauch mache.
Außerdem berufe ich mich in ALLEN Belangen auf das Presserecht. Dies hier ist eine Veröffentlichung im Sinne des Presserechts!

Sie werden auf diesen Seiten unfassbares in Sachen Behördenwillkür zu lesen bekommen. Um jedem den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist jeder herzlich eingeladen, sich ein Bild vor Ort von den Gegebenheiten zu machen.
Natürlich wäre eine telefonische Absprache vorher ganz nett, weil wir nicht unbedingt früh um zwei Uhr die Besucher da haben möchten.
Erreichbar unter den Telefonnummern und sonstigen Übermittlungsträgern:
09187/7973
09187/9092626
0151/14916952
Fax: 09187/8124
eMail: HerrimHimmel2002@yahoo.de



Gästebuch für die Seite Tierpension


Wir haben uns für die rückhaltlose Veröffentlichung entschieden, weil wir ja zum Beispiel am Fall Mollath gesehen haben, daß man der Nürnberg Justiz in keiner Weise trauen kann und daß dort ja offensichtlich gerne
Rechtsbeugungen getrieben werden. Das Gleiche gilt für den Nürnberger Beamtenapparat in vielen Fällen.

Wir sehen leider in diesem ganzen Verfahren, daß es anscheinend stimmt, was eines der höchsten Gerichte Europas von sich gegeben hat:


·          URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES FÜR MENSCHENRECHTE IN STRASSBOURG:
Az EGMR 75529/01 vom 8.6.2006
Zitat: “… ist die BRD (Bundesrepublik Deutschland) KEIN Rechtsstaat.”

·          Insbesondere wurde festgestellt, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.



17.9.2015 - heute kam der Bußgeldbescheid vom Landratsamt Nürnberger Land, der natürlich angefochten wurde und zu dem Zeitpunkt vom 7.11.2015 noch in der Schwebe war (bitte beachten, das ist wichtig für die folgenden Zeilen - hier wird ganz klar eine Vorverurteilung geleistet!)

Eine Gegendarstellung zum Schreiben finden Sie hier. Aber die ganz ausführliche Bemerkungen finden sie im nächsten Kapitel vom 7.11.2015

Aber um es vorweg zu nehmen: Das eigentliche Betrugsmanöver durch das LRA, vertreten durch Herrn Bernet, kommt auf dieser Seite zum Schluß!
Es wurde die unten bewiesene ECHTE Kontrolle nirgenwo erwähnt und diese tauchte erst versteckt auf, als eine umfassende Akteneinsicht angefordert wurde.
Ich kann davon ausgehen, daß Herr Bernet entweder dadurch etwas nervös wurde und dann den Vorgang eingeleitet hat, der vom 7.11.2015 beschrieben wird oder, genauso schlimm, er durch den folgenden Vorgang einen reinen Racheakt geplant hatte. Daß ich mittlerweile eine Klage wegen Nötigung und Beleidigung von Herrn Bernet am Halse habe ist schon bezeichnend für diese Justiz!
So oder so, dieser gesamte Vorgang läßt jeden normal denkenden Mensch nur noch die Haare zu Berge stehen. Aber es wird ja immer so gerne behauptet, daß wir in einem Rechtsstaat leben!

Um diese ganze Abhandlung hier zu verstehen und werten zu können ist es unbedingt wichtig, parallel dazu diesen Absatz vom 7.11.2015 zu lesen.


Fängt ja gut an!
Es wird von den Kontrollen vom 17.6.2015 und dem 30.7.2015 gesprochen.
Im weiteren Verlauf kommt deutlich hervor, daß bei angeblichen, und ich sage AUSDRÜCKLICH angeblichen, Kontrollen NUR Polizeibeamten erwähnt werden und auch vor Ort waren!
Es war definitiv KEIN ausgebildeter Tierarzt oder ein ausgebildeter Verterinär vor Ort wie es eigentlich sein müßte. Wenn das korrekt sein soll, dann werde ich mir nächstes mal meinen TÜV-Stempel am Auto in meiner Stamm-Bäckerei geben lassen und nicht in einer Fachwerkstatt!
Anders ausgedrückt: Ich kann doch keinen Kanalarbeiter ein Gutachten machen lassen über die Statik eines Hochhauses!

Der absolute Irrsinn des Bußgeldbescheides war aber, daß später deutlich VOR Erteilung des Bußgeldbescheides eine ECHTE Kontrolle da war.
Datum der ECHTEN Kontrolle: 25.8.2015 - durchgeführt von einer Veterinäroberrätin und einem Amtstierarzt (siehe unten)
Datum des Bußgeldbescheides: 15.9.2015 - ohne Erwähnung der tatsächlichen Kontrolle - nur die inkompetenten Bemerkungen der Polizeibeamten, die später und bei dem Absatz vom 7.11.2015 in ausführlicher Darstellung und Gegendarstellung erläutert werden und widerlegt werden!

Wir halten noch einmal fest: die Kontrolle, die von kompetenten Kräften durchgeführt wurde, wurde mit KEINEM EINZIGEN Wort erwähnt!
Weil diese Kontrollunterlagen nur durch anwaltlich angeforderte Akteneinsicht zu erhalten war, kann man getrost davon ausgehen, daß aus Gründen der Täuschung und der Willkür von Amts wegen genau dieser entlastende Kontrollbericht unterschlagen wurde von Herrn Bernet!

Strafantrag von unserer Seite gegen Herrn Bernet wird noch folgen wegen Willkür von Amts wegen und ein weiterer Strafgantrag wegen Bedrohung von Amts wegen.


Hier wird Eingangs von den Polizeibeamtinnen PHMin Frau Emmerich und Frau POMin Lieb gesprochen. Auf der Ausführung und Gegendarstellung vom 7.11.2015 wurde dort bereits klar dargelegt, daß diese Polizistinnen nicht einmal auf dem Grundstück waren, unter Umständen einen Sehfehler haben und des Weiteren Pflaumen nicht von Misthaufen unterscheiden können! Nebenbei bemerkt ist es mit dem Zählen dieser Polizeibeamtinnen auch nicht allzu weit her! Weil klar dargelegt wurde, daß nicht meine Mutter die Anzahl so angegeben hat, sondern daß diese Beamtinnen die Anzahl der Hunde von selber angegeben haben! Nebenbei bemerkt KONNTEN die Polizistinnen die erwähnten Vorgänge gar nicht beobachtet haben, weil sie von Ihrem Standpunkt aus gar keine Einsicht auf das Grundstück haben KONNTEN! Als Beweis wurde von uns eine Videoaufnahme angefertigt!
Der nächste Punkt war das Benehmen dieser Polizeibeamtinnen! Die sind auf Grund ihres Verhaltens ganz knapp an einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorbeigerumpelt. Mündliche Beschwerde hatten wir nämlich die Tage darauf bei Ihrem Vorgesetzen in der PI Altdorf abgegeben und auf Grund des vorbildlichen Verhaltens des Vorgesetzten erst einmal auf eine formelle Beschwerde verzichtet!

Im Weiteren, im Absatz bei der zweiten Kontrolle durch nicht kompetente Leute, wurde dann die Lüge von Frau Vohla der Stadt Altdorf erzählt, daß ein Hund nicht angemeldet sei. Das wurde im nächsten Absatz, weil ja WOCHEN später genau diese Lüge wiederholt wird und Herr Bernet in diesem Zeitraum nicht in der Lage eine Richtigstellung durch das Amt Altdorf einzuholen, wiederholt. Hier sollte man noch in ALLER Deutlichkeit erwähnen, daß die Kontrolle durch die Veterinäroberrätin sich auch damit beschäftigt hat, die Anzahl der Hunde und deren ANMELDUNGEN zu prüfen! Frau Dr. Denzler hatte damit keine Schwierigkeiten! Hier wird also eine bewußte Falschbehauptung lanciert um die Beklagte absolut unglaubwürdig zu machen! Mit Mithilfe von Amtspersonen aus Altdorf!
Hiermit ist ein weiterer Beweis für die Willkür im Amt erbracht. Einmal kann ein Versehen passieren, aber dasselbe Versehen dann mehrfach in verschiedenen Zeiträumen trotz Richtigstellungen ist nicht einmal mehr sträflicher Leichtsinn! Das ist Absicht!

Auf die weiteren Ausführungen der polizeilichen Fachkräfte wird zu diesem Thema ausfürlicher im Bericht vom 7.11.2015 eingegangen.

Anzumerken ist noch, daß erwähnt wird, daß Frau Wunderlich die Einsichtnahme in weitere Datensätze verweigert hat. Das klingt fast wie ein Vorwurf, obwohl genau nach den Datenschutzbestimmungen gehandelt wurde. Dafür fehlte ein eindeutiger richterlicher Beschluß für die Einsichtnahme in Daten von Drittpersonen. Also können wir davon ausgehen, daß Frau Wunderlich dazu verleitet werden sollte, eine Straftat zu begehen!


Hier erübrigt es sich fast überhaupt auf dieses Machwerk einzugehen. Wie im Absatz vom 7.11.2015 bewiesen wurde, sind die Angaben hier von Haus auf falsch, verdreht und gelogen.
Es wird mit Zahlen und Daten jongliert, die zum Teil in keiner Weise zutreffend sind.
Es wird aus vorliegenden Unterlagen falsch zitiert mit Tagesangaben und es werden Aussagen von Personen herangezogen, denen auf Grund ihres eigenen schriftlichen Berichts bereits nachgewiesen werden kann, daß Sinnfehler enthalten sind!
Noch einmal festhalten muß man, daß hier wieder großzügigerweise von einer Kontrolle vom 17.6.2015 gesprochen wird, wo gar keine stattfinden konnte, weil ja die erwähnten Beamtinnen nicht einmal das Grundstück betreten haben! Siehe aber dazu auch die Gegendarstellung vom 7.11.2015 und den oberen Absatz!
Hier wird nur mit unbestätigten Vermutungen und nicht zutreffenden Gegebenheiten gearbeitet. Seriös kann man das auf gar keinen Fall mehr nennen!

Was allerdings auf dieser Seite noch deutlich herauskommt ist, daß also eine vorsätzliche begangene Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn man den Hund der Nachbarin für ein paar Tage bei sich aufnimmt!
Wie ich auf der anderen Seite bereits gefragt habe: In welchem Land leben wir denn plötzlich?
Die Rechenbeispiele, die Herr Bernet in seinem Bußgeldbescheid macht, sind so etwas von verkehrt, daß man sich nur noch an den Kopf greifen kann. Erst kann er die Tage nicht ausrechnen, die er zur Berechnung nimmt, dann nimmt er Daten von 2013 aus der Datei wo er eigentlich Daten von 2015 nehmen müßte und somit gereicht die gesamte Berechnung zur absoluten Witznummer. Das soll ein fundierter Bußgeldbescheid sein? Das ist in meinen Augen höchstens ein Beweis seiner Voreingenommenheit und seiner Inkompetenz! Aber hier haben auch die Polizeibeamten bei der angeblichen zweiten Kontrolle ihre Inkompetenz bewiesen. Siehe Ausführung vom 7.11.2015!


Der untere Teil dieser Seite wird im nächsten Absatz behandelt!


Hierzu kann man nur noch bemerken, daß natürlich für die abstrusen Behauptungen die Beweisfotos fehlen von den polizeilichen Fachkräften, die anscheinend die Veterinärmedizin studiert haben! Es ist allerdings schon mehr als seltsam, daß in einem Polizeifahrzeug keinerlei Möglichkeit an Gerätschaften vorhanden sind, um Beweisaufnahmen zu machen. Diese Beweisaufnahmen sind doch bereits Pflicht bei einem PARKSÜNDER! Erkläre mir bitte einmal einer, wie das jetzt zu verstehen ist.
Wenn die Vorwürfe auch nur im Geringsten zutreffen würden, hätten von den polizeilichen Fachkräften unbedingt Beweisfotos gemacht werden müssen! Keine vorhanden!

Außerdem ist dabei noch zu erwähnen, daß in DIESEM AUGENBLICK GEFAHR IM VERZUG gewesen wäre! Dann hätten sogar die Polizeibeamten direkt vor Ort eingreifen MÜSSEN! Das wurde aber nicht getan! Mir ist noch nicht so ganz klar, welches Anwesen da kontrolliert wurde und welche Akten da verwechselt worden sind, aber wir sind jederzeit bereit, daß ein unabhänger Gutachter für die erwähnten Räume kommen kann und dort Kontrollen durchführt! Es läßt sich doch sicher feststellen, ob jemals SOLCHE Zustände geherrscht haben. Es ist übrigens jeder Interessierte eingeladen, sich persönlich vor Ort zu informieren, wie schon auf anderer Seite erwähnt! Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf jeder Seite dieser Rubrik.
Des Weiteren soll mir bitte mal jemand erklären, wie es zu massigen Belobigungsschreiben und Empfehlungen von Tierheimen kommen kann, wenn solche Zustände von den Herrchen und Frauchen vorgefunden werden, die Ihre Schützlinge abgeben. Es dürfte wohl jedem klar sein, daß sich der Hundebesitzer erst die Räume und das Gelände ansieht, bevor er seinen Schützling für ein oder zwei Wochen während der Urlaubszeit im Anwesen läßt! Kein normaler Mensch würde unter den beschriebenen und verlogenen Umständen seinen Schutzbefohlenen hier lassen!
Hier dürfte dem  Leser bereits klar werden, daß an der ganzen Geschichte schon aus reiner Logik etwas nicht stimmen kann!

Unser Anwalt hat durch scherzhafte Bemerkungen zu diesen Vorfällen beim Widerspruch versucht, Herrn Bernet zu vermitteln, daß er da etwas über die Strenge schlägt! Das hat aber nichts gefruchtet wie es aussieht. Scherzhaft nennt sich dann sowas beratungsresistent!

Der Rest der Seite ist eine langweilige Zitierliste aus schlauen Büchern, um den Anschein der sachlichen Kompetenz zu vermitteln. Anders läßt sich das auf Grund der bewiesenen Vorfälle gar nicht mehr bewerten!


Im oberen Teil dieser Seite haben wir die Fortsetzung des Anscheins der sachlichen Kompetenz um das Schwerwiegende der Vorwürfe zu untermauern  und um zu verschleiern, daß handfeste Fehler, Verdrehungen und offenkundige Lügen im ganzen Verfahren sind.
Die erwähnten Ordnungswidrigkeiten werden im Laufe der Ausfühungen mehr als wiederlegt und die erwähnte Geruchsbelästigung wurde schon abgehandelt in den Kapiteln weiter oben und in der Passage, die den 7.11.2015 betrifft.

Ich darf also auszugsweise wiederholen:
Kontrollen die angeblich durchgeführt werden, die gar keine sind.
Kontrolleure, die gar nicht das Grundstück betreten.
Keine Fachkräfte anwesend, die dazu Stellung nehmen können, wie es eigentlich zu erwarten wäre in einem fairen Verfahren!
Polzeibeamte, die anscheinend den Geruch von Pflaumen nicht vom Geruch eines Misthaufens unterscheiden können!

Es werden Beobachtungen und Vorfälle beschrieben, die aus Sicht der entsprechenden Betrachter anscheinend in einem Paralleluniversum statt gefunden haben!
Fotobeweise fehlen vollkommen! Aber nehmen wir einmal an, daß es um die Ausrüstung unserer fachkundlichen Polizei wirklich so schlecht bestellt ist!
Der Autor wird von einem der Amtsträger bedroht, daß, falls er nicht seine Finger von der Sache läßt, die Repressalien der Mutter gegenüber zunehmen werden!
Noch einen guten Schuß Polemik am Ende: Frau Wunderlich zeigte sich erneut völlig uneinsichtig....
Eine Kontrolle durch eine Veterinärin, die in Begleitung eines Amtstierarztes war, wird in dem ganzen Konstrukt schlicht und einfach unterschlagen! Siehe weiter unten!

Aber fragen wir uns mal ganz ehrlich: Selbst wenn das alles zutreffen sollte, wohlgemerkt sollte (!), dann muß doch folglicherweise von jedem Bauernhof, der Vieh hat, egal ob Rinder, Schweine oder Schafe, die Hunde und die Katzen entfernt werden. Es ist deren zarten Näschen wohl auf gar keinen Fall zuzumuten, daß sie vom Gestank des Stalles belästigt werden. Auf Herr Bernet, hier wartet verdammt viel Arbeit im ganzen Landkreis auf Sie!

Eigentlich kann ein normal denkender Mensch, was auch immer das bedeuten mag, nur noch dabei feststellen, daß hier ein dringender Ermittlungsbedarf durch die Staatswanwaltschaft besteht! Und zwar gegen die beteiligten Amtspersonen wegen Verdacht auf Willkür vom Amt und noch einige andere Fälle von Amtsmißbrauch! Aber ich habe ja schon ein paar mal bei der Staatsanwaltschaft den Fall vorgetragen und was ist statt dessen passiert? ICH bekomme eine Klage wegen Beleidigung und Ehrabschneidung ins Haus! Das muß man sich mal vorstellen! Dieses Thema wird an anderer Stelle ausführlich behandelt!


Hier ist nur die Kostennote des Bußgeldbescheides. Für den weiteren Fortbestand des Universums nicht weiter wichtig!


Hier ist nur die Rechtsbehelfbelehrung, die im nächsten Kapitel vom 7.11.2015 ad absurdum geführt wird!


Hier nur der Umschlag, der eine wahrscheinlich nicht formgerechte Zustellung darstellt! Das müßte allerdings ein Gericht erst entscheiden!
Aber nach gängiger Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshofes ist das wahrscheinlich rechtlich etwas wackelig.





Und jetzt kommt das absolute Zuckerle des gesamten Vorganges:
Dieses Kapitel kommt im nächsten Absatz zwar ebenso vor, aber ich konnte es mir nicht verkneifen diesen Behördenirrsinn noch einmal zu erwähnen!

Unser lieber Herr Bernet hat anscheinend vergessen, daß wir die gesammelten Akten angefordert haben vom Landratsamt Nürnberger Land.
Daß er einige Sachen in seinem Bericht verschwiegen hat, die dahin auszulegen sind, daß handfest gelogen wurde, habe ich bereits offen gelegt und bewiesen!
Aber jetzt kommt die Krönung, sprach Frau Jakobs:

Am 25.8.2015 wurde schon wieder kontrolliert, diesmal von einer Veterinäroberrätin und einem amtlichen Tierarzt im Doppelpack!
Beachten wir dabei bitte die Datumsangaben zu den angeblichen Polizeikontrollen und der daraufhin folgenden Kontrolle durch eine Veterinäroberrätin!
Wir hatten also am 30.7.2015 eine polizeilich durchgeführte Kontrolle, in der Unwahrheiten behauptet wurden!
Wir hatten dann am 17.6.2015 noch vorher eine angebliche polizeiliche Kontrolle, bei der die Beamtinnen nicht einmal das Grundstück betreten hatten, keinerlei Kontrollauftrag hatten und offensichtlich unter Halluzinationen litten. Wir haben zu den oben erwähnten Aussagen testhalber Videoaufnahmen gemacht um den Blickwinkel der Polizistinnen fest zu halten. Von deren Standort war es absolut unmöglich die von ihnen erwähnten Beobachtungen zu machen!

Und zur Krönung hatten wie also letztendlich noch eine Kontrolle am 25.8.2015 von einer Person, die dazu auch berechtigt war, nicht so wie angeblichen Polizeikontrollen, die von nicht gelernten Kräften durchgeführt wurde.
Nur hätte diese Person aufgrund ihrer Stellung auch das Recht gehabt, die sofortige Evakuierung (und danach klingt das ganze Machwerk oben) der Hunde anzuordnen!
Nur ist genau dieses nie geschehen. Sondern es wurde sich höflich verabschiedet mit den Worten: Hier ist nichts.....
Den Bericht dazu haben wir später aus den Akten kopieren können! Und der ist hier:





Die Hunde befanden sich in guter Verfassung. Laura sehr aggressiv gegenüber Fremden (ist auch klar, wenn man die Vorgeschichte dieses Hundes kennt. Es ist nicht übertrieben wenn ich sage, daß sie bei einer Wegnahme ein sofortiger Fall zum Einschläfern wäre)
Es konnten alle Nachweise für die Hunde gebracht werden. Also waren komischerweise die Anmeldungen da wie es aussieht. Nicht so, wie die oben erwähnte Mitarbeiterin der Stadt Altdorf fälschlicherweise behauptet hatte!
Bei den Feldern Stand/Ausgang wurde zwar rein gar nicht angekreuzt, aber das ist nach der Horrorgeschichte des Herrn Bernet, die oben veröffentlicht ist, wohl schon fast als göttliches Wunder zu betrachten.
Unter Maßnahmen und Nachkontrolle wurde auch nichts angekreuzt bei diesem Überraschungsbesuch! Ein weiteres göttliches Wunder!

Wohlgemerkt, es war ein Überraschungsbesuch! Wenn wirklich solche Zustände geherrscht hätten wie Herr Bernet versucht jemanden weiß zu machen, dann hätte die Sache wohl etwas anders ausgesehen!

Wir können also mit Fug und Recht sagen, daß hier irgend jemand, oder auch mehrere Personen GELOGEN haben!

Die beiden einzigen wirklich bemerkenswerten Fälle in dem Bericht wurden durch logische Beweisführung negiert! Alles andere ist ebenfalls logisch dargelegt als nichtig, gelogen, verdreht oder als aufgebauschter Rohrkrepierer entlarvt.
Also wo bitte ist nur ein einziger Grund für dieses Vorgehen?
Den kann ich sogar liefern!

Fortsetzung folgt auf einer anderen Seite, zum Beispiel auf der Seite mit der Beleidigungsklage des Herrn Bernet und Kollegen gegen mich!


Hier ist die Ladung zu dem Widerspruch des oben erwähnten Bußgeldbescheides
Termin der Verhandlung ist am 21.1.2015 um 14 Uhr, Schloßplatz 1, Amtsgericht, D-91211 Hersbruck, Sitzungssaal 105/OG
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen!
Die Vorgeschichte dürfte genügend Interessierten und Betroffenen bekannt sein. Wir wollen einmal sehen, wie sich da die Justiz aus der Affäre ziehen wird!

Es fängt schon mal gut an!
Betrachten wir das Datum, an dem die Ladung geschrieben wurde. Betrachten wir dazu das Datum des Zeitungsartikel (Samstag, 21.11.2015) an dem eine Riesenlawine losgetreten wurde an Empörung in der Bevölkerung. Betrachten wir des Weiteren das Zustelldatum (Bild unten) an dem die Ladung zugestellt wurde!
Betrachten wir auch außerdem, daß ich (T.W.) bereits auf dieser Webseite den großen Vorwurf der Rechtsbeugung, wenn nicht des Rechtsbruches gemacht habe, daß Herr Bernet einen NICHT rechtskräftigen Bußgeldbescheid als Hauptgrund nimmt, um meiner Mutter mehr oder weniger Unmündigkeit zu unterstellen und um entsprechende Zwangsmaßnahmen einzuleiten!

Außerdem finden wir höchst interessant, daß NIRGENDWO in diesem Schreiben ein Vermerk zu finden ist, wie es sich eigentlich gehört, daß unser zuständiger Anwalt darüber informiert wurde!
Nachtrag: Er wurde informiert, allerdings wurde das nicht auf unserer Ladung vermerkt wie es Pflicht gewesen wäre lt Sekretärin vom Anwalt. Allerdings ist das wohl doch der geringste Punkt bei der ganze Angelegenheit.


Hier haben wir als Hauptsache anzumerken, daß der EINZIGE geladene Zeuge natürlich Herr Bernet ist!

Ich frage mich aber allen Ernstes, was ausgerecht Herr Bernet in diesem Fall auszusagen hat, außer, daß er öffentlich bekennt, daß da einiges schief gelaufen ist in seinem Amt! Er war nämlich in KEINSTER Weise bei diesem Bußgeldbescheid direkt beteiligt, außer daß er im Hintergrund die Fäden gehalten hat und offensichtlich als Marionettenspieler aufgetreten ist!

Es fehlen als Zeugen einige Personen, die in einem FAIREN Gerichtsverfahren auf jeden Fall aussagen müßten! Oder rechnet das Gericht und Herr Bernet damit, daß meine Mutter zusammenbrechen wird und laut aufschreien wird: Mea culpa, mea magna culpa, mea maxima culpa?
Den Fall hatten wir leider schon bei anderen Bußgeldsachen, die so ähnlich aufgebaut waren wie diese!
Nur wird das jetzt auf gar keinen Fall mehr klappen!
Die GANZE Sache wird von ganz vorne wieder aufgerollt werden! Es sind genug Amtsfehler dabei, die nicht verjähren!


Schon alleine daß hier von einem FAIREN VERFAHREN auf keinen Fall die Rede sein kann reicht schon, um die Sache vor den BGH zu bringen um eine Rückversetzung in den ursprünglichen Stand zu erreichen!
Und mit Rückversetzung in dem ursprünglichen Stand meine ich eine Rückversetzung auf ein paar Jahre hinweg, als das ganze Drama angefangen hatte.


Hier bitte das Datum der Zustellung beachten: Dienstag, der 24.11.2015
Diese Ladung wurde lt. Datumsangabe aber erst am Montag, den 23.11.2015, geschrieben.
Hier haben wir ein absolutes Novum! Gerichtspost verläßt am SELBEN Tag das Amtsgericht! Ich habe bis jetzt KEINEN Anwalt gefunden, der so etwas schon einmal erlebt hat!

Da hatte es jemand verdammt eilig!

P.S.: Ich bin ja nur gespannt, ob das mit diesem Urteil das selbe Drama wird, das wir erlebt haben durch ein Urteil eines Richters Maurer. Die unvollständige angebliche Abschrift wurde uns nämlich NIE zugestellt, während Herr Bernet bereits versuchte das Bußgeld einzutreiben. Das ist nämlich ebenfalls zumindest eine Rechtsbeugung wenn nicht ein offener Rechtsbruch, den wir beweisen können!
Herr Bernet antwortete da uns noch rotzfrech, wir können das Urteil doch im Internet abrufen! Das schlägt wohl so ziemlich alles!
Auf mehrere Schreiben von mir an den angeblichen Richter Maurer aus Ansbach habe ich NIEMALS eine Antwort bekommen, warum zum Beispiel keine Beglaubigung dabei ist, warum das Ding niemlas zugestellt wurde als wir es verlangten
Übrigens, wir haben bis HEUTE, Monate später, immer noch keine beglaubigte Abschrift erhalten! Darauf warten wir nämlich immer noch. Dabei wurde durch den BGH längst entschieden, wie eine Belaubigung auszusehen hat, daß auch keinerlei Form der Rechtsunsicherheit entstehen könnte!
Langsam zweifele ich nämlich, daß hier alles rechtens zuging!






Man sieht anhand der Vorfälle, der maßlosen Übertreibungen und Falschdarstellungen vom Amt, daß hier die reine Willkür geherrscht hat! Man kann letztendlich nur dabei feststellen, daß man, wenn man sich hier in diesem Land zu recht wehrt, sachlich und legal, als Querulant bezeichnet (ist mir in der Anklage bereits passiert!! Also fertig für die Klapse wurde mir damit unterstellt!) und man ganz offen mit Repressalien bedroht wird.
Genau das selbe ist Gustl Mollath ebenfalls passiert. Das scheint bei der Nürnberger Justiz eine vollkommen normale Vorgehensweise zu sein!


Schlußwort meinerseits: Nach den neuesten Urteilen dürfen die Namen der Beteiligten veröffentlicht werden solange sie im Öffentlichen Interesse stehen! Und davon kann man wohl ausgehen, wenn es sich hier um Amtspersonen dreht, die solche Macht gegenüber Einzelnen ausüben!
Nach dem Presserecht gestatte ich den erwähnten Personen eine Richtigstellung und/oder einen Kommentar abzugeben und werde dieses auch veröffentlichen!

Autor und Recherche: Thomas Wunderlich
ebenfalls V.i.S.d.P.