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Tierpension Wunderlich
ein Amt bastelt sich seine Gesetze selber
zusammen und verhängt dann Bußgelder
so etwas nennt man Feudalherrschaft!
aktualisiert am 19.11.2015
Wenn man sich die Dramen und die Kapitel, die hier auf diesen Seiten
Tierpension, behandelt werden, fragen sich unsere Politdarsteller
und die daran hängenden Amtspersonen doch allen Ernstes, woher
solche Auswüchse wie Jugendkriminalität, Pediga und noch viele
weitere Sachen in der Jetztzeit eigentlich herkommen. Die Antwort
ist ganz einfach. Sie steht mit großen Lettern an der Wand! Bei so
einem Behördenwillkür der in diesem Lande herrscht, angefangen von
Politikern, die das eigene Volk Pack nennen bis zu dem kleinsten
Schreibtischtäter in einer Schreibstube eines Amtes, der seine Macht
mißbraucht, braucht sich keiner zu wundern, daß wir in gar lustige
Zeiten rutschen! Die Behörden und Politdarsteller sollten endlich
anfangen drastisch bei sich selbst aufzuräumen. Dann hätte der
kleine Mann auf der Straße vielleicht wieder Vertrauen in die
Obrigkeit! Aber solange nicht Leue wie Heiko Maas hochkant gefeuert
werden, kann sich im Vertrauen der Öffentlichkeit auch nichts zum
Positiven bewegen!
Ich prophezeihe, eine Partei, die verspricht, innerhalb der Behörden
aufzuräumen und die zunehmende massive Inkompetenz zu bekämpfen,
wird mit Sicherheit Sieger bei der nächsten Wahl!
Das kann man jetzt wohl doch die absolute Höhe
nennen!
Wir haben ZWEI EINDEUTIG BEWEISBARE FÄLLE VON
BEHÖRDENWILLKÜR und die Staatsanwaltschaft hat nichts
besseres zu tun, als mich, den Autor, zu verklagen!
Wahrscheinlich ist der Hauptgrund der Klage gegen mich, weil ich
es gewagt habe unangenehme Fragen zu stellen und auch noch auf
Antworten bestehe!
Autor des Artikels: Thomas Wunderlich
Dieser Artikel spiegelt ausdrücklich die freie Meinung des
Verfassers wieder, lieber Minister Heiko
Maas!
Erster Fall
Es wird in dem ganzen Verfahren gegen die Tierpension Wunderlich,
daß sich schon JAHRE hinzieht, immer wieder von Seiten der
Behörde, vertreten durch Herrn Bernet, darauf herumgehackt, daß
ein Tierbestandsbuch zu führen ist!
Soweit so gut, dagegen kann auch keiner etwas sagen, der auch
nur halbwegs normal im Geiste ist! Tierbestandsbuch heißt nichts
anderes, als eine Liste der gerade anwesenden Tiere, was für
Krankheiten oder Allergien haben diese, was vertragen diese Tiere
nicht, sind sie geimpft und was sonst noch zu beachten ist. Wie
vorhin schon erwähnt dürfte man so etwas als
Selbstverständlichkeit in einer gut geführten Tierpension ansehen
können.
Daß heutzutage ziemlich alles auf elektronischen Weg gemacht wird
dürfen wir ebenfalls voraus setzen, daß man es als normal und
gegeben annehmen kann!
Also wurde von meinem verstorbenen Vater ein sehr komplexes selbst
geschriebenen Programm verwendet, daß sich sogar Kollegen von ihm,
ihres Zeichens Röntgentechniker, auf ihre Rechner gelegt haben,
weil ihnen dieses Programm mehr zugesagt hatte als z.B. eine
Excel-Datei, die frei im Handel erhältlich ist!
Diese ausgefeilte Datei, von der man jederzeit Ausdrucke machen
kann, hatte diesen Leuten nicht gereicht und es wurde auf ein
antiquiertes Papierwerk bestanden!
Daraufhin hat es sogar Bußgelder gegeben und darauf wurde auf
Ewigkeiten noch herumgehackt.
Dann allerdings, als ich nachforschte nach dem ominösen
Tierbestandsbuch (ich habe tatsächlich alle Gesetze die sich mit
Tieren beschäftigen, egal ob Zucht, ob Halttung, ob Hund, ob Katz
oder Maus durchgelesen) finde ich NIRGENDWO die Vorschrift zu
einem Tierbestandsbuch!
Bis auf eine EINZIGE Ausnahme: DIE SCHAFSZUCHT!
Was hat aber bitte eine Schafszucht mit einer Hundepension zu tun?
Das habe ich mehrfach schriftlich zu erfragen versucht, bekam
darauf niemals eine Antwort, und als ich etwas härter im Ton
wurde, bekam ich eine Beleidigungs- und Nötigungsklage ins Haus.
So also wird mit einem umgegangen, wenn man berechtigt Anworten
haben will von einem Amt!
Wir dürfen dabei nicht vergessen, daß es in Deutschland als eines
der höchsten Gesetze für Amtspersonen die Zitierpflicht gibt. Das
heißt, auf Wunsch müssen sofort die entsprechenden Gesetzestexte
und Verordnungen vorglegt werden können!
Falls das nicht geschehen kann nennt man das WILLKÜR VOM AMT. Das
ist eines der schlimmsten Vergehen, die ein Amtmann begehen kann!
Darauf steht mindestens Disziplinarstufe 1.
Das bedeutet Zwangsversetzung in eine untergeordnete Dienststelle
und langes Warten auf die nächste Beförderung!
Wie ich schon vorher erwähnt habe, sehe ich absolut keinen Grund,
warum die Staatsanwaltschaft NICHT das Ermitteln gegen diese
Personen angefangen hat!
Zweiter Fall
Es wurde wieder von der Amtsperson Herr Bernet ein Bußgeld
verhängt, weil angeblich zuviele Hunde da waren zur Pension! Dazu können wir gleich den einen tragischen Fall
vom Tod einers Hundes ansprechen, der bei uns nicht aufgenommen
werden konnte, weil er dann ZUVIEL gewesen wäre. Dieser Hund ist
jämmerlich in dem Auto gestorben durch Hitze und Dehydrierung,
weil Herrchen sich darauf verlassen hatte seinen Schützling
tagsüber (ohne Übernachtung) abgeben zu können, weil er
geschäftlich dringend zur Messe mußte!
Frau Spengler-Wieber hatte doch tatsächlich vor Gericht bei der
Verhandlung dieser Bußgeldsache ausgesagt, daß es nach IHREN
ERFAHRUNGSWERTEN gehe, wieviele Hunde auf dem Anwesen sein dürfen!
Es gibt aber keine Möglichkeit, ein anderes UNABHÄNGIGES
Gutachten, z.B. von der IHK, vom Bauernverband, von
Tierschutzeinrichtungen oder auch von Tierärzten zu holen um es
dagegen zu halten! Was habe ich mir die Finger wund telefoniert
und den Mund fuselig geredet um dann zu hören zu bekommen: ES GIBT
KEINE MÖGLICHKEIT GEGEN DIESE LEUTE VORZUGEHEN!
Damit haben wir schon der Willkür Tür und Tor geöffnet!
Aber nicht nur das - selbst auf Anfrage vom Richter konnte Frau
Spengler-Wieber KEINERLEI Verordnung oder auch nur einen
Gesetzestext zitieren, geschweige denn ein Präzedenzurteil!
Dank Internet und der neuen Pflicht zur Offenlegung ALLER Urteile
kommt bei meinen Nachforschungen einige haarsträubende Sachen zum
Vorschein.
Ich habe tatsächlich Urteile gefunden nach Recherche! Aber die
sind so etwas von widersprüchlich, daß man sich nur noch an das
Hirn greifen kann!
In einem Urteil war z.B. die Rede von sage und schreibe 20
Privathunden und dazu noch 10 Gasthunde erlaubt!
In einem anderen Urteil war dann auf einem deutlich kleineren
Grundstück die Möglichkeit für die Betreiber einer Tierpension
fünf Privathunde und sage und schreibe 20 Gasthunde zu haben!
Im nächsten Urteil finde ich dann, daß 7-8 Gasthunde in einer 50qm
Wohnung mit Balkon vollkommen OK sind!
Aber auf einem 3000qm (dreitausend Quadratmeter) großen Grundstück
kann man unmöglich mehr als fünf Hunde zu Gast haben lt. Frau
Spengler-Wieber!
Lieber Leser, finden Sie nicht auch, daß sich da was beißt
(Achtung Wortspiel)?
So etwas nennt man dann Rechtsunsicherheit! Und damit wieder eine
Willkür vom Amt, einfach etwas fest zu legen ohne gesetzlichen
Hintergrund und ohne einer Möglichkeit dagegen vorzugehen!
Zusammenfassung:
Wir haben also zwei (oder vielleicht sogar mehr) beweisbare Fälle
von Willkür vom Amt!
Es werden durch diese Leute Behauptungen aufgestellt ohne
greifbare Beweise (siehe die anderen Seiten wegen fehlenden Fotos
und sachunkundigen Kontrollen - oder aber zur Polizeiausbildung
gehört mittlerweile ein Studium der Veterinärmedizin)!
Es gibt KEINE Möglichkeit gegen diese Leute vorzugehen! Es wird
immer nach Aktenlage entschieden. Keiner bringt es fertig einen
vernünftigen Vor-Ort-Termin zu machen und sich auch nach den
Richtlinien zu verhalten.
Da sind wir schon beim nächsten Thema: Es wurden KEINE
Kontrollberichte von der Veterinärin Spengler-Wieber vorgelegt wie
es gesetzliche Vorschrift gewesen wäre, sondern sie hat die
Unwissenheit meiner Eltern, dann später nach dem Tod meiner
Vaters, meiner Mutter ausgenutzt und auf diese Fomalitäten
verzichtet!
Beweis: Nach Akteneinsicht ist keinerlei Gegenzeichnung meiner
Eltern zu finden! Das hätte darauf sein müssen, ebenfalls mit der
Belehrung! Fehlt!
Gegenbeweise wie Empfehlungsschreiben und mögliche Aussagen einer
anderen Veterinärin werden BEWUSST UND MIT ABSICHT unterschlagen!
Beweis: Einsicht der Akten vom Rechtsanwalt angefordert. Da wurde
doch glatt ein Kontrollbericht nicht erwähnt. Bei dieser Kontrolle
waren ich selber und meine Gefährtin ganz zufällig anwesend:
Wortlaut (haben wir beide gehört): Veterinärin sagt zu amtlichen
Tierarzt ganz leise: Ja, aber, hier ist doch nichts...
Wie gesagt, genau dieser Besuch wurde, ich behaupte, mit ABSICHT
unterschlagen von Herrn Bernet!
Mögliche entlastende Aussagen von Zeugen werden von vorn herein
von diesen Amtsleuten als befangen abgelehnt! Wie bitte?
Liebe Freunde, wenn das keine Willkür ist, dann weiß ich nicht
mehr was man ansonsten als Willkür bezeichnen soll!
Aber was tut die Staatsanwaltschaft? NICHTS!
Was tun die Vorgesetzten? NICHTS!
Jetzt bin ich nur noch gespannt, wie die Kreisräte, Landräte und
Bundestagsabgeordnete tun, die wir deswegen angeschrieben haben,
reagieren!
Warum ahne ich nur schon die Antwort.......aber vielleicht beweist
mir doch einmal einer das Gegenteil! Daß wir noch tatsächlich den
Anschein eines Rechtsstaates haben!
Wir könen also zu Recht davon ausgehen, daß in diesem
Landratsamt in Lauf die Gesetze selber produziert werden und
vollzogen werden!
Hier wird eine tierliebende Rentnerin, die sich zur
bescheidenen Rente noch etwas dazu verdienen will, schlicht
und einfach fertig gemacht!
Es erübrigt sich hoffentlich von selbst, daß ich hier ausdrücklich
von meiner Meinungsfreiheit, die ja dank Heiko Maas,
einem Politdarsteller, zurzeit kräftig unterwandert werden soll,
Gebrauch mache.
Außerdem berufe ich mich in ALLEN Belangen auf das Presserecht. Dies
hier ist eine Veröffentlichung im Sinne des Presserechts!
Eine Gegendarstellung der angesprochenen Personen wird natürlich in
voller Länge auf dieser Seite veröffentlicht falls es erwünscht
wird!
Eines von vorn herein: die Hauptsache, um die es
sich hier in dem ganz speziellen Fall dreht, betrifft weniger
die oben erwähnte Rentnerin, meine Mutter, sondern es betrifft
die vier Hunde, die eigentlich schon längst den Zenit des
Lebens überschritten haben und aus mehreren Gründen, wie
später erwähnt wird, in dem erwähnten Katastrophenfall fertig
zum Einschläfern sind.
Diese Hunde sind alle im Schnitt 12 Jahre und somit bereits im
Großvateralter! Diese vier Hunde bilden jeweils einen
Doppelpack das man kaum noch auseinander reißen kann, ohne daß
die Hunde zugrunde gehen würden. Die Tiere kamen alle samt zu
uns weil sie auf Grund ihrer Eigenheiten nicht zu vermitteln
waren!
Außerdem sind diese Tiere leider sehr eigenwillig! Das heißt
also, daß sie wirklich nicht gerade das sind, was sich der
normale Hundehalter als Haustier vorstellt!
Sie werden auf diesen Seiten Unfassbares in Sachen
Behördenwillkür zu lesen bekommen. Um jedem den Wind aus den
Segeln zu nehmen, ist jeder herzlich eingeladen, sich ein Bild
vor Ort von den Gegebenheiten zu machen.
Natürlich wäre eine telefonische Absprache vorher ganz nett,
weil wir nicht unbedingt früh um zwei Uhr die Besucher da
haben möchten.
Erreichbar unter den Telefonnummern und sonstigen
Übermittlungsträgern:
09187/7973
09187/9092626
0151/14916952
Fax: 09187/8124
eMail: HerrimHimmel2002@yahoo.de
Wir haben uns für die rückhaltlose Veröffentlichung
entschieden, weil wir ja zum Beispiel am Fall Mollath gesehen
haben, daß man der Nürnberg Justiz in keiner Weise trauen kann
und daß dort ja offensichtlich gerne Rechtsbeugungen getrieben
werden. Das Gleiche gilt für den Nürnberger Beamtenapparat in
vielen Fällen.
Man sieht anhand der Vorfälle, der
maßlosen Übertreibungen und Falschdarstellungen vom Amt, daß
hier die reine Willkür geherrscht hat! Man kann letztendlich
nur dabei feststellen, daß man, wenn man sich hier in diesem
Land zu recht wehrt, sachlich und legal, als Querulant
bezeichnet (ist mir in der Anklage bereits passiert!! Also
fertig für die Klapse wurde mir damit unterstellt!) und man
ganz offen mit Repressalien bedroht wird.
Genau das selbe ist Gustl Mollath ebenfalls
passiert. Das scheint bei der Nürnberger Justiz eine
vollkommen normale Vorgehensweise zu sein!
Aber was auf gar keinen Fall
vergessen werden darf bei der ganzen Geschichte: Auf den
folgenden Seiten werden definitiv Beweise gebracht, die
eindeutig auf eine Willkür von Amts wegen schließen lassen
und ebenfalls auf Amtsmißbrauch! Das sind Offizialdelikte,
das heißt, daß die Staatsanwalt sofort bei Kenntnisnahme
ein Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten einleiten
MUSS! Bis jetzt wurden wir ja nur abgewimmelt unter
fadenscheinigen Begründungen! Wenn das nicht geschieht,
nennt man das Strafvereitelung von Amts wegen! Übrigens
ebenfalls ein Offizialdelikt! Dazu ist noch zu bemerken,
daß eine sofortige Maßnahme erforderlich ist, weil die auf
diesen Seiten erwähnten eigenen Hunde mit Sicherheit unter
Fremdbestallung ein sofortiger Fall zum Einschläfern
wären! Das heißt also, daß Gefahr im Verzug ist!
Wir sehen leider in diesem ganzen Verfahren, daß es
anscheinend stimmt, was eines der höchsten Gerichte Europas
von sich gegeben hat:
·
URTEIL DES
EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES FÜR MENSCHENRECHTE IN STRASSBOURG:
Az EGMR 75529/01 vom 8.6.2006
Zitat: “… ist die BRD (Bundesrepublik Deutschland) KEIN
Rechtsstaat.”
·
Insbesondere
wurde festgestellt, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen
Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des
Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht
gegeben ist.
Es tauchen natürlich noch einige Vermutungen meinerseits auf, daß
die Haupt-Amtsperson langsam einen tierischen (Achtung Wortspiel)
Bammel bekommt, weil dieser Person langsam klar werden dürfte, daß
mittlerweile die Amtsträger (vom Büroboten bis zum Richter) PRIVAT
haften für Ihre Untaten im Amt. Für einige Sachen haben wir
nämlich handfeste Beweise (Willkürakte) die vor jedem Europäischen
Gerichtshof standhalten. Und dort können diese Personen nämlich zu
zivilem Schadenersatz verdonnert werden.
Und das in einer angemessenen Höhe, nicht so wie in
Deutschland, wo man sich um ein paar Tausend Euro streitet!
Der Beweis dafür wurde schon an diversen anderen Stellen erbracht!
Um diesen ganzen Wahnsinn der Seite am Leben zu erhalten hier der
übliche Bettelbrief