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Tierpension Wunderlich
ein Amt bastelt sich seine Gesetze selber zusammen und verhängt dann Bußgelder
so etwas nennt man Feudalherrschaft!
aktualisiert am 19.11.2015



Wenn man sich die Dramen und die Kapitel, die hier auf diesen Seiten Tierpension, behandelt werden, fragen sich unsere Politdarsteller und die daran hängenden Amtspersonen doch allen Ernstes, woher solche Auswüchse wie Jugendkriminalität, Pediga und noch viele weitere Sachen in der Jetztzeit eigentlich herkommen. Die Antwort ist ganz einfach. Sie steht mit großen Lettern an der Wand! Bei so einem Behördenwillkür der in diesem Lande herrscht, angefangen von Politikern, die das eigene Volk Pack nennen bis zu dem kleinsten Schreibtischtäter in einer Schreibstube eines Amtes, der seine Macht mißbraucht, braucht sich keiner zu wundern, daß wir in gar lustige Zeiten rutschen! Die Behörden und Politdarsteller sollten endlich anfangen drastisch bei sich selbst aufzuräumen. Dann hätte der kleine Mann auf der Straße vielleicht wieder Vertrauen in die Obrigkeit! Aber solange nicht Leue wie Heiko Maas hochkant gefeuert werden, kann sich im Vertrauen der Öffentlichkeit auch nichts zum Positiven bewegen!
Ich prophezeihe, eine Partei, die verspricht, innerhalb der Behörden aufzuräumen und die zunehmende massive Inkompetenz zu bekämpfen, wird mit Sicherheit Sieger bei der nächsten Wahl!

Das kann man jetzt wohl doch die absolute Höhe nennen!

Wir haben ZWEI EINDEUTIG BEWEISBARE FÄLLE VON BEHÖRDENWILLKÜR und die Staatsanwaltschaft hat nichts besseres zu tun, als mich, den Autor, zu verklagen!
Wahrscheinlich ist der Hauptgrund der Klage gegen mich, weil ich es gewagt habe unangenehme Fragen zu stellen und auch noch auf Antworten bestehe!
Autor des Artikels: Thomas Wunderlich
Dieser Artikel spiegelt ausdrücklich die freie Meinung des Verfassers wieder, lieber Minister Heiko Maas!

Erster Fall
Es wird in dem ganzen Verfahren gegen die Tierpension Wunderlich, daß sich schon JAHRE hinzieht, immer wieder von Seiten der Behörde, vertreten durch Herrn Bernet, darauf herumgehackt, daß ein Tierbestandsbuch zu führen ist!

Soweit so gut, dagegen kann auch keiner etwas sagen, der auch nur halbwegs normal im Geiste ist! Tierbestandsbuch heißt nichts anderes, als eine Liste der gerade anwesenden Tiere, was für Krankheiten oder Allergien haben diese, was vertragen diese Tiere nicht, sind sie geimpft und was sonst noch zu beachten ist. Wie vorhin schon erwähnt dürfte man so etwas als Selbstverständlichkeit in einer gut geführten Tierpension ansehen können.
Daß heutzutage ziemlich alles auf elektronischen Weg gemacht wird dürfen wir ebenfalls voraus setzen, daß man es als normal und gegeben annehmen kann!
Also wurde von meinem verstorbenen Vater ein sehr komplexes selbst geschriebenen Programm verwendet, daß sich sogar Kollegen von ihm, ihres Zeichens Röntgentechniker, auf ihre Rechner gelegt haben, weil ihnen dieses Programm mehr zugesagt hatte als z.B. eine Excel-Datei, die frei im Handel erhältlich ist!
Diese ausgefeilte Datei, von der man jederzeit Ausdrucke machen kann, hatte diesen Leuten nicht gereicht und es wurde auf ein antiquiertes Papierwerk bestanden!
Daraufhin hat es sogar Bußgelder gegeben und darauf wurde auf Ewigkeiten noch herumgehackt.
Dann allerdings, als ich nachforschte nach dem ominösen Tierbestandsbuch (ich habe tatsächlich alle Gesetze die sich mit Tieren beschäftigen, egal ob Zucht, ob Halttung, ob Hund, ob Katz oder Maus durchgelesen) finde ich NIRGENDWO die Vorschrift zu einem Tierbestandsbuch!
Bis auf eine EINZIGE Ausnahme: DIE SCHAFSZUCHT!
Was hat aber bitte eine Schafszucht mit einer Hundepension zu tun? Das habe ich mehrfach schriftlich zu erfragen versucht, bekam darauf niemals eine Antwort, und als ich etwas härter im Ton wurde, bekam ich eine Beleidigungs- und Nötigungsklage ins Haus.
So also wird mit einem umgegangen, wenn man berechtigt Anworten haben will von einem Amt!
Wir dürfen dabei nicht vergessen, daß es in Deutschland als eines der höchsten Gesetze für Amtspersonen die Zitierpflicht gibt. Das heißt, auf Wunsch müssen sofort die entsprechenden Gesetzestexte und Verordnungen vorglegt werden können!
Falls das nicht geschehen kann nennt man das WILLKÜR VOM AMT. Das ist eines der schlimmsten Vergehen, die ein Amtmann begehen kann! Darauf steht mindestens Disziplinarstufe 1.
Das bedeutet Zwangsversetzung in eine untergeordnete Dienststelle und langes Warten auf die nächste Beförderung!
Wie ich schon vorher erwähnt habe, sehe ich absolut keinen Grund, warum die Staatsanwaltschaft NICHT das Ermitteln gegen diese Personen angefangen hat!

Zweiter Fall

Es wurde wieder von der Amtsperson Herr Bernet ein Bußgeld verhängt, weil angeblich zuviele Hunde da waren zur Pension! Dazu können wir gleich den einen tragischen Fall vom Tod einers Hundes ansprechen, der bei uns nicht aufgenommen werden konnte, weil er dann ZUVIEL gewesen wäre. Dieser Hund ist jämmerlich in dem Auto gestorben durch Hitze und Dehydrierung, weil Herrchen sich darauf verlassen hatte seinen Schützling tagsüber (ohne Übernachtung) abgeben zu können, weil er geschäftlich dringend zur Messe mußte!
Frau Spengler-Wieber hatte doch tatsächlich vor Gericht bei der Verhandlung dieser Bußgeldsache ausgesagt, daß es nach IHREN ERFAHRUNGSWERTEN gehe, wieviele Hunde auf dem Anwesen sein dürfen! Es gibt aber keine Möglichkeit, ein anderes UNABHÄNGIGES Gutachten, z.B. von der IHK, vom Bauernverband, von Tierschutzeinrichtungen oder auch von Tierärzten zu holen um es dagegen zu halten! Was habe ich mir die Finger wund telefoniert und den Mund fuselig geredet um dann zu hören zu bekommen: ES GIBT KEINE MÖGLICHKEIT GEGEN DIESE LEUTE VORZUGEHEN!
Damit haben wir schon der Willkür Tür und Tor geöffnet!
Aber nicht nur das - selbst auf Anfrage vom Richter konnte Frau Spengler-Wieber KEINERLEI Verordnung oder auch nur einen Gesetzestext zitieren, geschweige denn ein Präzedenzurteil!
Dank Internet und der neuen Pflicht zur Offenlegung ALLER Urteile kommt bei meinen Nachforschungen einige haarsträubende Sachen zum Vorschein.
Ich habe tatsächlich Urteile gefunden nach Recherche! Aber die sind so etwas von widersprüchlich, daß man sich nur noch an das Hirn greifen kann!
In einem Urteil war z.B. die Rede von sage und schreibe 20 Privathunden und dazu noch 10 Gasthunde erlaubt!
In einem anderen Urteil war dann auf einem deutlich kleineren Grundstück die Möglichkeit für die Betreiber einer Tierpension fünf Privathunde und sage und schreibe 20 Gasthunde zu haben!
Im nächsten Urteil finde ich dann, daß 7-8 Gasthunde in einer 50qm Wohnung mit Balkon vollkommen OK sind!
Aber auf einem 3000qm (dreitausend Quadratmeter) großen Grundstück kann man unmöglich mehr als fünf Hunde zu Gast haben lt. Frau Spengler-Wieber!
Lieber Leser, finden Sie nicht auch, daß sich da was beißt (Achtung Wortspiel)?
So etwas nennt man dann Rechtsunsicherheit! Und damit wieder eine Willkür vom Amt, einfach etwas fest zu legen ohne gesetzlichen Hintergrund und ohne einer Möglichkeit dagegen vorzugehen!

Zusammenfassung:
Wir haben also zwei (oder vielleicht sogar mehr) beweisbare Fälle von Willkür vom Amt!
Es werden durch diese Leute Behauptungen aufgestellt ohne greifbare Beweise (siehe die anderen Seiten wegen fehlenden Fotos und sachunkundigen Kontrollen - oder aber zur Polizeiausbildung gehört mittlerweile ein Studium der Veterinärmedizin)!
Es gibt KEINE Möglichkeit gegen diese Leute vorzugehen! Es wird immer nach Aktenlage entschieden. Keiner bringt es fertig einen vernünftigen Vor-Ort-Termin zu machen und sich auch nach den Richtlinien zu verhalten.
Da sind wir schon beim nächsten Thema: Es wurden KEINE Kontrollberichte von der Veterinärin Spengler-Wieber vorgelegt wie es gesetzliche Vorschrift gewesen wäre, sondern sie hat die Unwissenheit meiner Eltern, dann später nach dem Tod meiner Vaters, meiner Mutter ausgenutzt und auf diese Fomalitäten verzichtet!
Beweis: Nach Akteneinsicht ist keinerlei Gegenzeichnung meiner Eltern zu finden! Das hätte darauf sein müssen, ebenfalls mit der Belehrung! Fehlt!
Gegenbeweise wie Empfehlungsschreiben und mögliche Aussagen einer anderen Veterinärin werden BEWUSST UND MIT ABSICHT unterschlagen! Beweis: Einsicht der Akten vom Rechtsanwalt angefordert. Da wurde doch glatt ein Kontrollbericht nicht erwähnt. Bei dieser Kontrolle waren ich selber und meine Gefährtin ganz zufällig anwesend: Wortlaut (haben wir beide gehört): Veterinärin sagt zu amtlichen Tierarzt ganz leise: Ja, aber, hier ist doch nichts...
Wie gesagt, genau dieser Besuch wurde, ich behaupte, mit ABSICHT unterschlagen von Herrn Bernet!
Mögliche entlastende Aussagen von Zeugen werden von vorn herein von diesen Amtsleuten als befangen abgelehnt! Wie bitte?

Liebe Freunde, wenn das keine Willkür ist, dann weiß ich nicht mehr was man ansonsten als Willkür bezeichnen soll!
Aber was tut die Staatsanwaltschaft? NICHTS!
Was tun die Vorgesetzten? NICHTS!

Jetzt bin ich nur noch gespannt, wie die Kreisräte, Landräte und Bundestagsabgeordnete tun, die wir deswegen angeschrieben haben, reagieren!
Warum ahne ich nur schon die Antwort.......aber vielleicht beweist mir doch einmal einer das Gegenteil! Daß wir noch tatsächlich den Anschein eines Rechtsstaates haben!

Wir könen also zu Recht davon ausgehen, daß in diesem Landratsamt in Lauf die Gesetze selber produziert werden und vollzogen werden!






Hier wird eine tierliebende Rentnerin, die sich zur bescheidenen Rente noch etwas dazu verdienen will, schlicht und einfach fertig gemacht!
Es erübrigt sich hoffentlich von selbst, daß ich hier ausdrücklich von meiner Meinungsfreiheit, die ja dank Heiko Maas, einem Politdarsteller, zurzeit kräftig unterwandert werden soll, Gebrauch mache.
Außerdem berufe ich mich in ALLEN Belangen auf das Presserecht. Dies hier ist eine Veröffentlichung im Sinne des Presserechts!
Eine Gegendarstellung der angesprochenen Personen wird natürlich in voller Länge auf dieser Seite veröffentlicht falls es erwünscht wird!

Eines von vorn herein: die Hauptsache, um die es sich hier in dem ganz speziellen Fall dreht, betrifft weniger die oben erwähnte Rentnerin, meine Mutter, sondern es betrifft die vier Hunde, die eigentlich schon längst den Zenit des Lebens überschritten haben und aus mehreren Gründen, wie später erwähnt wird, in dem erwähnten Katastrophenfall fertig zum Einschläfern sind.
Diese Hunde sind alle im Schnitt 12 Jahre und somit bereits im Großvateralter! Diese vier Hunde bilden jeweils einen Doppelpack das man kaum noch auseinander reißen kann, ohne daß die Hunde zugrunde gehen würden. Die Tiere kamen alle samt zu uns weil sie auf Grund ihrer Eigenheiten nicht zu vermitteln waren!
Außerdem sind diese Tiere leider sehr eigenwillig! Das heißt also, daß sie wirklich nicht gerade das sind, was sich der normale Hundehalter als Haustier vorstellt!

Sie werden auf diesen Seiten Unfassbares in Sachen Behördenwillkür zu lesen bekommen. Um jedem den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist jeder herzlich eingeladen, sich ein Bild vor Ort von den Gegebenheiten zu machen.
Natürlich wäre eine telefonische Absprache vorher ganz nett, weil wir nicht unbedingt früh um zwei Uhr die Besucher da haben möchten.
Erreichbar unter den Telefonnummern und sonstigen Übermittlungsträgern:
09187/7973
09187/9092626
0151/14916952
Fax: 09187/8124
eMail: HerrimHimmel2002@yahoo.de


Wir haben uns für die rückhaltlose Veröffentlichung entschieden, weil wir ja zum Beispiel am Fall Mollath gesehen haben, daß man der Nürnberg Justiz in keiner Weise trauen kann und daß dort ja offensichtlich gerne Rechtsbeugungen getrieben werden. Das Gleiche gilt für den Nürnberger Beamtenapparat in vielen Fällen.

Man sieht anhand der Vorfälle, der maßlosen Übertreibungen und Falschdarstellungen vom Amt, daß hier die reine Willkür geherrscht hat! Man kann letztendlich nur dabei feststellen, daß man, wenn man sich hier in diesem Land zu recht wehrt, sachlich und legal, als Querulant bezeichnet (ist mir in der Anklage bereits passiert!! Also fertig für die Klapse wurde mir damit unterstellt!) und man ganz offen mit Repressalien bedroht wird.
Genau das selbe ist Gustl Mollath ebenfalls passiert. Das scheint bei der Nürnberger Justiz eine vollkommen normale Vorgehensweise zu sein!

Aber was auf gar keinen Fall vergessen werden darf bei der ganzen Geschichte: Auf den folgenden Seiten werden definitiv Beweise gebracht, die eindeutig auf eine Willkür von Amts wegen schließen lassen und ebenfalls auf Amtsmißbrauch! Das sind Offizialdelikte, das heißt, daß die Staatsanwalt sofort bei Kenntnisnahme ein Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten einleiten MUSS! Bis jetzt wurden wir ja nur abgewimmelt unter fadenscheinigen Begründungen! Wenn das nicht geschieht, nennt man das Strafvereitelung von Amts wegen! Übrigens ebenfalls ein Offizialdelikt! Dazu ist noch zu bemerken, daß eine sofortige Maßnahme erforderlich ist, weil die auf diesen Seiten erwähnten eigenen Hunde mit Sicherheit unter Fremdbestallung ein sofortiger Fall zum Einschläfern wären! Das heißt also, daß Gefahr im Verzug ist!


Wir sehen leider in diesem ganzen Verfahren, daß es anscheinend stimmt, was eines der höchsten Gerichte Europas von sich gegeben hat:

·          URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES FÜR MENSCHENRECHTE IN STRASSBOURG:
Az EGMR 75529/01 vom 8.6.2006
Zitat: “… ist die BRD (Bundesrepublik Deutschland) KEIN Rechtsstaat.”

·          Insbesondere wurde festgestellt, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.


Es tauchen natürlich noch einige Vermutungen meinerseits auf, daß die Haupt-Amtsperson langsam einen tierischen (Achtung Wortspiel) Bammel bekommt, weil dieser Person langsam klar werden dürfte, daß mittlerweile die Amtsträger (vom Büroboten bis zum Richter) PRIVAT haften für Ihre Untaten im Amt. Für einige Sachen haben wir nämlich handfeste Beweise (Willkürakte) die vor jedem Europäischen Gerichtshof standhalten. Und dort können diese Personen nämlich zu zivilem Schadenersatz verdonnert werden.

Und das in einer angemessenen Höhe, nicht so wie in Deutschland, wo man sich um ein paar Tausend Euro streitet! Der Beweis dafür wurde schon an diversen anderen Stellen erbracht!







Um diesen ganzen Wahnsinn der Seite am Leben zu erhalten hier der übliche Bettelbrief