Red. Die im Geldspielgesetz
vorgesehenen Netzsperren seien ein gefährlicher
Präzenzfall. IP-Sperren würden sogar die rechtlich
garantierte Informationsfreiheit verletzen. Diese
Ansicht vertritt Menschenrechts-Spezialist Ludwig A.
Minelli im folgenden Beitrag aus «Mensch
und Recht».
Unscheinbare
Bestimmung
Am 10. Juni 2018 kann das Stimmvolk
über das Referendum gegen das Geldspielgesetz
befinden. Das Geldspielgesetz enthält viele sinnvolle
Vorgaben – aber leider auch eine Bestimmung, die gegen
die Informationsfreiheit verstösst. Artikel 86 des
Geldspielgesetzes sieht vor, dass der Zugang zu nicht
bewilligten Spielangeboten gesperrt werden muss. Hinter
dieser unscheinbaren Bestimmung versteckt sich eine
Grundsatzdiskussion über die Zulässigkeit sogenannter
Netzsperren.
Mit diesem Gesetz soll erstmals eine
gesetzliche Grundlage für Netzsperren geschaffen werden.
Da sich nur ein kleiner Teil der Bevölkerung für
Geldspiele interessiert, hat man diese Thematik
geschickt in einem Gesetz untergebracht, das nur wenige
betrifft. Selbst wenn man Netzsperren ablehnt, könnte
man versucht sein, dem Gesetz zuzustimmen, «weil es ja
nur Geldspieler und Geldspielerinnen betrifft».
Fragwürdige
Netzsperren im Urheberrecht