Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat 25 Jahre nach Einführung der Rassismus-Strafnorm (Diskriminierung und Aufruf zu Hass / Art. 261bis Strafgesetzbuch) die Gerichtsurteile ausgewertet. Dabei zeigt sich: Die Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 16 Bundesverfassung) wurde nicht eingeschränkt. Damit werden die Behauptungen der Gegner im Abstimmungskampf in den 90er Jahren widerlegt. Vor allem die SVP hatte damals vor einem «Maulkorbgesetz» gewarnt. «Die Urteile fallen differenziert aus und tangieren die Meinungsäusserungsfreiheit nicht», sagt Martine Brunschwig Graf, Präsidentin der EKR. Im Gegenteil: «Sie wird von den Gerichten sehr hoch gewichtet.»
Menschenwürde nicht verhandelbar